Die nächste Versammlungsphase steht vor der Tür und bei einigen Objekten diskutiere ich bereits mit Beiräten über den möglichen Termin.
Einer dieser Beiräte hat im Telefonat mal rausgelassen, was er wirklich zu dieser Zusammenkunft der Eigentümer denkt. Sein O-Ton: „Ach, wissen Sie Herr Walter, ich vergleiche die Eigentümerversammlungen gerne mal mit einem unangenehmen Zahnarztbesuch oder einem Elternabend. Keiner mag sie, aber trotzdem gehen alle hin.“
Diese Aussage, gerade von diesem aus meiner Sicht sehr selbstbewussten Beirat, hat mich doch etwas überrascht. Das hätte ich ihm nicht zugetraut, zeigt aber, wohin sich in vielen Fällen die Verhaltensweisen entwickeln.
Natürlich stelle ich als erfahrener Versammlungsleiter fest, dass die Führung einer EV manchmal mehr eine psychologische denn fachliche Herausforderung ist. Dass aber auf der Eigentümerseite bei anscheinend mehr und mehr Menschen eine gewisse Aversion vorhanden ist, macht mich nachdenklich.
Was können wir, sprich Verwaltungen und Eigentümer, dafür tun, dass diese Zusammenkünfte nicht als unangenehm wahrgenommen werden? Wie müssen wir uns verhalten und was unterlassen oder gar unterbinden?
Es ist schon so, und das bestätigen mir meine Berufskollegen, dass der Ton in der Kommunikation rauer und respektloser wird. Die Menschen sind dünnhäutiger und damit reizbarer. Ein Ergebnis der allgemeinen Lage in der Welt.
Als Versammlungsleiter habe ich es aber in der Hand, mich nicht nur fachlich, sondern eben auch auf menschlicher Ebene einzubringen und dafür zu sorgen, dass der Umgangston nicht eskaliert.
Letzten Endes ist eine Eigentümerversammlung doch ein Gremium, in dem alle zu Wort kommen sollten und nicht durch negative Emotionen davon abgehalten werden, sich zu äußern, geschweige denn im schlimmsten Fall gar nicht mehr hinzugehen.
Nehmen wir uns also alle vor, sachlicher und lösungsorientierter zu diskutieren und schrauben mal die Emotionen etwas runter. Das bekäme uns allen gut!
Damit die Eigentümerversammlung eben kein gefühlter Zahnarzttermin mehr ist.
>> IVV-Fachartikel, Kategorie Recht: Eigentümer muss Online-Teilnahme aktiv einfordern
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Michael Friedrich
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