Auch wenn die während der Corona-Pandemie geltenden rechtlichen Beschränkungen von Zusammenkünften glücklicherweise vorüber sind, beschäftigen die Auswirkungen noch immer die Gerichte.
Die Beschlüsse auf einer Vertreterversammlung während Coronabeschränkungen waren „nur“ anfechtbar
BGH, Urteil vom 8. März 2024 – V ZR 80/23
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Dr. Jonas Müller
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