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Ladung zur Eigentümerversammlung durch unberechtigte Person

Oftmals erfolgt die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung durch eine unberechtigte Person. Ob die in einer so unrechtmäßig einberufenen Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse nichtig oder lediglich anfechtbar sind, wird in der Rechtsprechung und der Literatur uneinheitlich beantwortet. Das vorliegende Urteil des Landgerichts Frankfurt gibt Gelegenheit, die hierzu geltenden Rechtsgrundsätze sich nochmals zu vergegenwärtigen.

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Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
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(Leitsatz des Bearbeiters:)

Lädt ein hierzu unberechtigter Wohnungseigentümer zu einer Wohnungseigentümerversammlung ein, sind die dort getroffenen Beschlüsse nicht bereits deswegen nichtig.

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Dr. Gerald Kallenborn

Dr. Gerald Kallenborn
Fachanwalt, Geschäftführer, Kallenborn Anwalt

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Artikel Ladung zur Eigentümerversammlung durch unberechtigte Person
Seite 43
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