02. April 2025, 13:40 Uhr
(Leitsatz des Bearbeiters:)
Lädt ein hierzu unberechtigter Wohnungseigentümer zu einer Wohnungseigentümerversammlung ein, sind die dort getroffenen Beschlüsse nicht bereits deswegen nichtig.
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Dr. Gerald Kallenborn
Fachanwalt, Geschäftführer, Kallenborn Anwalt
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Artikel Ladung zur Eigentümerversammlung durch unberechtigte Person
Seite 43
22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:










