Entscheidungsbefugnisse in der WEG

Kompetenzen des Verwalters können erweitert werden

Die Kompetenzen des Wohnungsverwalters im Rahmen seiner Tätigkeit sind in § 27 Abs. 1 WEG beschrieben. Nach § 27 Abs. 2 WEG können die Wohnungseigentümer diese Rechte und Pflichten durch Beschluss einschränken oder auch erweitern. Die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg zeigt Möglichkeiten und Grenzen solcher Beschlüsse auf.

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Beschlüsse zur Erweiterung oder Einschränkung der Rechte und Pflichten von Verwaltern müssen ausreichend bestimmt sein.

Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 2. Februar 2024 – 980a C 21/23

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Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Kompetenzen des Verwalters können erweitert werden
Seite 53 bis 54
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