Aktuelles Urteil

Spielplatznutzung und Wohnbebauung

Hauptaufgabe des Bauplanungsrechts ist der Ausgleich verschiedener Nutzungsinteressen und der Schutz der für ein bestimmtes Plangebiet typischen Nutzungsarten. Es gibt aber auch Konflikte innerhalb bestimmter Plangebiete, die nur schwer zu lösen sind. Das gilt für Kindergärten bzw. Schulen und die dazugehörenden Spielplätze in Wohngebieten. Das zeigt die folgende Entscheidung aus dem Saarland.

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Kinderlärm muss auch in einem Wohngebiet grundsätzlich hingenommen werden.

OVG Saarland, Beschl. vom 28. September 2023 – 2 B 99/23

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Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Spielplatznutzung und Wohnbebauung
Seite 46
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