Rauchwarnmelder in Mietwohnungen

Kennen Vermietende die Austauschfristen?

Die meisten Räume in privat vermieteten Wohnungen sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. 95% der Vermietenden in Deutschland investieren zum Schutz ihrer Mieter und Mieterinnen in diese Sicherheitsmaßnahme. Dazu gehören die Installation und der regelmäßige Austausch dieser Geräte. Doch wann steht der Regelaustausch an?

Foto: Mike Henning, www.henning-photographie.de
Foto: Mike Henning, www.henning-photographie.de

297 private Vermieter und Vermieterinnen wurden zu ihrer Einstellung und ihrem Verhalten in Bezug auf Rauchwarnmelder befragt. Die Umfrage hat Techem im Zeitraum von Januar bis Februar 2024 online durchgeführt.

Nur 77% der Rauchwarnmelder wurden nachgerüstet

Obwohl 74% der Befragten angeben, über die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Tauschpflicht von Rauchwarnmeldern in Mietobjekten gut informiert zu sein, können nur 12% der Befragten den nächsten verpflichtenden Austauschtermin (Jahr) in ihrem Bundesland korrekt nennen. Von den Befragten nannten 41% einen zu späten Termin, 26% dagegen einen zu frühen und 21% konnten keinen konkreten Termin nennen.

Wenn Vermietende die Tauschpflicht kennen, aber noch keinen Tausch vorgenommen haben, sind ein Mangel an Zeit und eine Abwägung der Möglichkeiten, etwa die Wahl des Dienstleisters, die häufigsten Gründe dafür. In der Folge sind nur 77% der Rauchwarnmelder in Deutschland nach den aktuellen Austauschrichtlinien (nach 2014) nachgerüstet worden, obwohl 95% Rauchwarnmelder in den vermieteten Bestandsgebäuden installiert haben.

Sicherheit der Mietenden bleibt entscheidend

Eine große Mehrheit (88%) der Vermietenden gab an, dass es ihnen wichtig ist, dass sich ihre Mietenden in Bezug auf den Brandschutz in ihren Mietobjekten sicher und geschützt fühlen. 87% halten die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder für wichtig. Mehr als die Hälfte (59%) ist sogar bereit, in zusätzliche Maßnahmen zu investieren, um die Sicherheit ihrer Mietenden zu erhöhen.

Wenn der Tausch ansteht, entscheidet sich knapp ein Viertel der Vermietenden (23%) für Rauchwarnmelder eines Dienstleisters, um sicherzustellen, dass die Rauchwarnmelder (48%) und deren Funktionsfähigkeit (47%) den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein weiterer Grund ist, dass Vermietende es vorziehen, alle Dienstleistungen aus einer Hand ausführen zu lassen (47%).

Vermietende sind sich ihrer Verantwortung bewusst, in Maßnahmen für die Sicherheit ihrer Mietenden zu investieren", weiß Nicolai Kuß, CSO von Techem.

Techem berät Vermietende zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten und unterstützet sie bei der Installation sowie Inspektion funkfernauslesbarer Rauchwarnmelder.

Rauchmelderpflicht und Austauschfristen

Infos von der Initiative Rauchmelder-Lebensretter

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Sie gilt für vermieteten und ebenso für selbstgenutzten Wohnraum. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt einige Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Rauchmelder-Wartung.

Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten. In 15 von 16 Bundesländern besteht die Rauchmelderpflicht schon länger für Bestandsbauten.

Seit Anfang Juni 2022 müssen jetzt auch die Bestandsgebäude in Sachsen laut sächsischer Bauordnung mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023.

In Berlin und Brandenburg endete die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandsbauten am 31. Dezember 2020, in anderen Bundesländern bereits deutlich früher. Seit 2021 müssen daher auch alle Bestandsbauten laut Bauordnung in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Hinweis

In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gilt die Rauchmelderpflicht laut Bauordnungen nun schon seit 10 Jahren. In diesen Bundesländern ist es wichtig, die installierten Rauchmelder nach 10 Jahren Betriebszeit gegen neue Rauchmelder rechtzeitig auszutauschen, weil die Lebensdauer der in den Meldern eingebauten Elektronik endet.

Wer organisiert die Inspektion und Wartung der Rauchmelder?

Überträgt der Vermieter die Wartung der Rauchmelder vertraglich auf die Mieter, muss er si­cherstellen, dass die Mieter physisch und psychisch in der Lage sind, die übernom­mene Aufgabe und Verantwortung zu be­greifen und zuverlässig auszuführen, hier also Inspektion und Wartung der Rauchmelder gemäß den Herstellerangaben durchführen zu können. Insoweit besteht eine sogenannte „Sekundärhaftung“ für die sorgfältige Auswahl und laufende Überwachung desjenigen, dem vertraglich die Verpflichtung übertragen werden soll bzw. übertragen wurde.

Vermieter sind zudem verpflichtet, für alle Mieter eine Lösung zu bieten. Ist ein Mieter beispielsweise aus körperlichen oder gesundheitlichen Grün­den nicht in der Lage, der Inspektion und Wartung selbstständig nachzukommen, muss auch hier eine ausreichende ander­weitige Lösung geschaffen werden.

Quint­essenz: Verantwortungsvolle Vermieter und Vermietrinnen or­ganisieren selbst die Inspektion von Rauch­warnmeldern. Die Wartungskosten für Rauchwarnmelder sind Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 17 der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten und da­mit grundsätzlich umlagefähig. Beim Ab­schluss neuer Mietverträge empfiehlt es sich, die Position „Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern“ im Mietvertrag un­ter „Sonstige Kosten“ explizit zu benennen und damit Zweifel auszuräumen.

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