Die wichtigsten Regeln für den Brandschutz für Vermieter und Mieter
Die Umsetzung von und das Bewusstsein für Brandschutz ist essentiell für die Sicherheit eines Gebäudes und aller Bewohner. Er umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die darauf abzielen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern oder einzudämmen. Grob ist zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz zu unterscheiden. Letzteres meint jedoch die Brandbekämpfung nach Ausbruch eines Feuers durch die Feuerwehr. Vorbeugender Brandschutz umfasst dagegen alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen.
Tipp: In der Hausordnung Vorschriften und Verhaltensregeln für den Brandschutz festlegen
In Mehrfamilienhäusern betrifft der Brandschutz alle Bereiche, von Kellern und Dachböden bis hin zu den einzelnen Wohnungen. Sowohl Vermieter als auch Mieter tragen Verantwortung für den Brandschutz, jedoch in unterschiedlichen Bereichen.
Dafür sind Vermieter und Eigentümer zuständig:
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass das Gebäude allen relevanten Brandschutzvorschriften entspricht. Dazu gehört das Sicherstellen von Flucht- und Rettungswegen, die Beseitigung möglicher Gefahrenquellen und das Anbringen von Rauchmeldern und Feuerlöschern. In den meisten Bundesländern müssen Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, sowie Schlaf- und Kinderzimmer mindestens mit jeweils einem Rauchmelder ausgestattet werden.
In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Brandenburg und Berlin, gilt die Rauchmelderpflicht für alle Aufenthaltsräume. In Wohnungen mit mehr als 60 Quadratmeter Grundfläche bzw. solchen mit vielen Ecken oder Dachschrägen sind zusätzliche Rauchmelder anzubringen.
Wesentlich: Die Installation und Wartung der Rauchmelder in den Wohnungen
Die Installation und Wartung der Rauchmelder sind, anders als Gasmelder, gesetzlich vorgeschrieben und gemäß den Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt. Allerdings variiert die Rauchmelderpflicht von Bundesland zu Bundesland unter anderem hinsichtlich der betroffenen Räume.
Neben Brandschutzvorkehrungen in der eigentlichen Mietsache ist der Vermieter ebenfalls für den Brandschutz in den Gemeinschaftsräumen, wie dem Treppenhaus, Hausflur, Keller und Dachboden verantwortlich. Um die bauliche Brandsicherheit zu gewährleisten, haben Vermieter folgende Pflichten:
- Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften, z.B. durch die Verwendung von feuerfesten Materialien und Bauteilen,
- regelmäßige Wartung, Instandhaltung und gegebenenfalls Neuanschaffung von Feuerlöschern, und Rauchmeldern,
- Beseitigung von Brandgefahren, z.B. Entsorgung brennbarer Materialien sowie
- Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
Vermieter haben das Recht, die Wartung von Brandschutzeinrichtungen auf die Mieter umzulegen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen drohen rechtliche Konsequenzen und Schadenersatzforderungen.
>> Rauchwarnmelder am besten digital bewirtschaften
Mieter sind für die ordnungsgemäße Nutzung der angemieteten Wohnung verantwortlich
Das schließt eigenständige Brandschutzvorkehrungen mit ein. Um Brandgefahren zu vermeiden, haben Mieter die Hausordnung einzuhalten, die meist auch Regelungen zum Brandschutz enthält. So können Vermieter beispielsweise das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus einschränken, um den Brandschutz sicherzustellen. Ausgenommen sind davon Kinderwägen oder Rollatoren, die meist vorübergehend abgestellt werden dürfen. Darüber hinaus können Mieter folgende Brandschutzmaßnahmen treffen:
- achtsames Verhalten zur Minimierung von Brandgefahren,
- richtige Verwendung von elektrischen Geräten und Anlagen, um Elektrobrände zu vermeiden,
- Herd und andere elektrische Geräte ausschalten, wenn sie nicht mehr genutzt werden,
- brennbare Materialien, z. B. Kleidung und Papier, von Elektrogeräten und Heizquellen fernhalten,
- Aufbewahrung von brennbaren Materialien in sicheren Räumen,
- Kerzen und offenes Feuer nur in sicheren Gefäßen verwenden,
- Fluchtwege freihalten und regelmäßig reinigen,
- Feuerlöschdecke für kleine Brände bereithalten.
In Deutschland besteht keine einheitliche Brandschutzverordnung. Der Brandschutz setzt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zusammen, wie zum Beispiel den Feuerwehr- und Brandschutzgesetzen und den Bauverordnungen der Bundesländer. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die spezifischen Brandschutzvorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu kennen.
Quelle: Amadeus Group - ein Projektplaner, Bauträger und Vermieter sowie All-in-One-Partner in der Immobilienbranche.
TIPP DER IVV-REDAKTION
Die Sonderausgabe „Vorbeugender Brandschutz“ 2024
Gebäude müssen künftig anders geplant und gebaut werden und Menschen, Gebäude und Infrastruktur müssen vor höherer Brandgefahr geschützt werden − besonders angesichts zunehmender gefährlicher Wetterphänomene.
Brandschutz spielt in zunehmendem Maße eine Rolle bei Fragen der Nachhaltigkeit und des ökologischen Bauens, wie etwa die Nutzung erneuerbarer Energien und die Integration von Bauwerken in ein klimafolgenfestes urbanes Umfeld.
Den Implikationen für Regelwerke und Technik ist ein großer Teil der Ausgabe gewidmet: Wir betrachten, wie PV-Anlagen mit Rauch- und Wärme-Abzugsanlagen auf großen Flachdächern zusammenpassen (Seite 14) und wie sich die Begrünung von Gebäuden im Brandfall verhält (Seite 20).
Wir zeigen, dass auch bei ökologisch nachhaltiger Dämmung mit Werkstoffen aus Holzfaser der Brandschutz nicht zu kurz kommen muss (Seite 26) und dass Holzfenster eigentlich immer eine gute Idee sind - etwa auch in Baudenkmälern (Seite 54).
Daneben geht es um innovative Lösungen in den Bereichen Elektro- und Gebäudetechnik sowie Gebäudehülle, und das sowohl auf der Produktseite als auch in der Umsetzung in verschiedenen Gebäudearten.
So lassen sich durch Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Videotechnik kritische Temperaturen an Hand unsichtbarer Zeichen aufspüren, bevor ein Feuer entsteht - auch in sehr hohen oder nach oben offenen Architekturen (Seite 30). Wir berichten von Druckbelüftungsanlagen in einem Frankfurter Bürohochhaus (Seite 36), Brandabschottungen in Hotels, die aus Containern bestehen (Seite 36) und Dachfenstern, die unter einem Schul-Innenhof eingebaut sind (Seite 44). Brandmeldesysteme sorgen in diversen baulichen Umgebungen, wie etwa einer Kompostaufbereitungsanlage (Seite 34), in einem Kunstmuseum (Seite 46), in Sonderbauten wie Bildungs-, Gesundheits- und Senioreneinrichtungen (Seite 60) und natürlich im Wohnungsbau (Seite 56) für Sicherheit.
Viel Spaß beim Blättern und Lesen in unserer diesjährigen Ausgabe!
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Martina Eisinger
