Interview: Rauchwarnmelder sind häufig nicht betriebsbereit

„Der Vermieter bleibt letztlich immer in der Haftung“

Wenn Rauchwarnmelder aufgrund eines Defektes wochenlang nicht in Betrieb sind, stellt sich die Frage, wer eigentlich in der Haftung steht, wenn sich in diesem Zeitraum Gefahren für Leib und Leben der Bewohner ergeben? Wir haben Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert befragt. Er hat sich auf das Recht der Sicherheitstechnik spezialisiert und berät die Wohnungswirtschaft.

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Wer ist nach dem Recht für die ordnungsgemäße Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern verantwortlich?

Die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern obliegt nach dem Bauordnungsrecht dem Bauherrn bzw. Eigentümer. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft wird hingegen nach den meisten Landesbauordnungen den unmittelbaren Besitzern (also Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten) zugewiesen, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

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Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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Artikel „Der Vermieter bleibt letztlich immer in der Haftung“
Seite 42 bis 44
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