„Der Vermieter bleibt letztlich immer in der Haftung“
Wer ist nach dem Recht für die ordnungsgemäße Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern verantwortlich?
Die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern obliegt nach dem Bauordnungsrecht dem Bauherrn bzw. Eigentümer. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft wird hingegen nach den meisten Landesbauordnungen den unmittelbaren Besitzern (also Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten) zugewiesen, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
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