Lassen sich Schönheitsreperaturen steuerlich bald leichter geltend machen?
Grundsätzlich gilt es bei Investitionen in eine frisch erworbene Immobilie, steuerlich zwischen verschiedenen Aufwendungsarten zu unterscheiden: Ausgaben für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zählen zu Erhaltungsaufwendungen des Gebäudes. Sie können unmittelbar als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können sie jedoch auch als Anschaffungskosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft, als Herstellungskosten oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten erachtet werden. In diesen Fällen sind die Ausgaben mit dem Gebäudewert zu aktivieren und abzuschreiben.
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