Erleichterung bei Gebäudeinvestitionen geplant

Lassen sich Schönheitsreperaturen steuerlich bald leichter geltend machen?

Das Bundesfinanzministerium will die steuerliche Behandlung von Gebäudeinvestitionen präzisieren. Insbesondere zwischen Ausgaben, die dem Erhalt der Immobilie dienen, und Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten soll künftig eindeutiger differenziert werden.Für Immobilienverwaltungen hätte das große Vorteile.

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Bild: sebra/stock.adobe.com
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Grundsätzlich gilt es bei Investitionen in eine frisch erworbene Immobilie, steuerlich zwischen verschiedenen Aufwendungsarten zu unterscheiden: Ausgaben für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zählen zu Erhaltungsaufwendungen des Gebäudes. Sie können unmittelbar als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können sie jedoch auch als Anschaffungskosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft, als Herstellungskosten oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten erachtet werden. In diesen Fällen sind die Ausgaben mit dem Gebäudewert zu aktivieren und abzuschreiben.

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