Abweichung von DIN-Komfortnormen ohne Risiken und Nebenwirkungen
Kerngedanke der Novelle ist die Unterscheidung zwischen Komfortnormen und Sicherheitsnormen. Justizminister Marco Buschmann begründet die Gesetzesinitiative seines Ressorts mit den Forderungen nach Einführung eines „Gebäudetyp E“, der das Bauen in Deutschland einfacher, innovativer und kostengünstiger machen könne. Der „Gebäudetyp E“ bezeichne – anders als es der Begriff vermuten lasse – keinen bestimmten, technisch spezifizierten Gebäudetypus, sondern den Wunsch nach flexibleren Planungsmöglichkeiten.
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