Entwurf für Gebäudetyp E-Gesetz liegt vor

Abweichung von DIN-Komfortnormen ohne Risiken und Nebenwirkungen

Wer in Zukunft ohne den Ballast Hunderter DIN-Normen einfacher und damit kostengünstiger bauen möchte, der soll das ohne das Risiko von Regressforderungen tun können. Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E vorgelegt.

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Adobestock/ Blende11.Photo
Adobestock/ Blende11.Photo

Kerngedanke der Novelle ist die Unterscheidung zwischen Komfortnormen und Sicherheitsnormen. Justizminister Marco Buschmann begründet die Gesetzesinitiative seines Ressorts mit den Forderungen nach Einführung eines „Gebäudetyp E“, der das Bauen in Deutschland einfacher, innovativer und kostengünstiger machen könne. Der „Gebäudetyp E“ bezeichne – anders als es der Begriff vermuten lasse – keinen bestimmten, technisch spezifizierten Gebäudetypus, sondern den Wunsch nach flexibleren Planungsmöglichkeiten.

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Redaktion (allg.)

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Artikel Abweichung von DIN-Komfortnormen ohne Risiken und Nebenwirkungen
Seite 13
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