Das Wirken der von jeder Regierung unabhängigen Europäischen Zentralbank ist ein Segen; sie hat die Inflation, das Krebsgeschwür der Volkswirtschaft, gedrückt und die Leitzinsen in vorsichtigen Schritten gesenkt. Analysten beobachten daraufhin eine spürbare Belebung des Wohninvestmentmarktes; ihre Botschaft: Sinkende Zinsen sorgen für einen Aufwärtstrend (Bericht Seite 8).
Dieser Trend ist allenfalls im Handel mit Immobilien zu spüren. Für Unternehmen, die vom Wohnungsbau und der Vermietung leben, für Projektentwickler im frei finanzierten Wohnungsbau, ändert sich bislang nichts an den äußerst engen Rahmenbedingungen. Das war der Tenor auf der diesjährigen ExpoReal in München, auf der ich mir diesen Stoßseufzer notierte: „Wir kommen nicht vom Fleck; die Baukosten sind viel zu hoch“. Die Ausnahme bildet in manchen Bundesländern der Sozialwohnungsbau. Ein ExpoReal-Besucher bemerkte auf einer Veranstaltung des BFW: Dank hoher Förderung gebe es in Nordrhein-Westfalen einen regelrechten Boom im sozialen Wohnungsbau. Rekordinvestitionen in den Neubau dank attraktiver Landesförderung lassen sich auch für die Berliner Wohnungsbaugesellschaften feststellen (Bericht Seite 10).
Aber zurück zu den hohen Baukosten. Echte Entlastung könnten Erleichterungen im Bauvertragsrecht schaffen, wie sie im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf für einen Gebäudetyp E diskutiert werden. Kaum aber ist der Entwurf des Justizministeriums veröffentlicht, drängt sich wieder der Eindruck auf, dass das bestehende Regelwerk verschlimmbessert wird. Können Juristen nicht einfach bauen? Wir haben einen, der es wissen muss, interviewt.
Prof. Stefan Leupertz, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, steht auf dem Standpunkt, dass es „beim Bauen im Kern um einen Kulturwandel geht“. Was Justizminister Marco Buschmann abgeliefert hat, sei „unnötig, verwirrend und am Ende kontraproduktiv“. Nun, die Novelle befindet sich jetzt in der Abstimmung des Parlaments und muss noch durch den Bundesrat. (Interview Seite 16).
Lebensrealität und Arbeitspraxis standen bei der Formulierung des Gebäudetyps E – wie in so vielen Gesetzgebungsverfahren – nicht Pate. „Wir brauchen mehr die Perspektive der Praxis in der Politik und als Unternehmerin will ich das als neue Präsidentin leisten“ – so begründet Hausverwalterin Sylvia Pruß ihre erfolgreiche Kandidatur als Präsidentin des VDIV Verband der Immobilienverwalter Deutschland. Im IVV-Interview spricht Pruß über die digitale Transformation, die Notwendigkeit zur Gebührenerhöhung und den Fachkräftemangel und wie die Pruß Hausverwaltung diese Herausforderungen angeht (Interview Seite 12).
Ein Schritt zur Digitalisierung wird durch die Steuergesetzgebung vorgegeben. Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen IT-tech-nisch und organisatorisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und die darin enthaltenen Daten auto-matisch in der kaufmännischen Software zu verarbeiten. Neue Soft-ware, die Arbeitsentlastung bringen soll, macht in der Phase der Implementierung und Einarbeitung zunächst mehr Arbeit. Ein Grund, warum Innovationen gerne mal unterbleiben. Im Falle der E-Rechnung „hilft“ der Gesetzgeber bei der Einführung nach. Unsere Expertin erklärt, was Vermieter und Verwalter jetzt wissen müssen (Bericht Seite 18).
>> Webinar für Immobilienverwalter, WEG-Verwalter und Vermieter: Das müssen Sie jetzt zur E-Rechnung wissen
Thomas Engelbrecht

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