Niedersachsen wagt sich an die Entrümpelung der Landesbauordnung. „Der Staat muss loslassen“, stellte Bauminister Olaf Lies fest. Im Juni hat der Landtag in Hannover eine Novelle des Baurechts verabschiedet. Das, was da beschlossen wurde, lobt die Wohnungswirtschaft als „großen Wurf“. Es kommt die dreimonatige Genehmigungsfiktion: Was die Baubehörden in zwölf Wochen nicht bearbeitet haben, gilt als genehmigt. Etagenaufstockung und Umbau werden erleichtert; der neue Teil eines Gebäudes muss nicht mehr können als der alte. Die Pflicht zum Bau von Parkplätzen entfällt. Der Gebäudetyp E wird in der Bauordnung verankert. (Artikel Entrümpelung der Bauordnung, Bericht S. 14).
Ich wage kaum, große Erwartungen an diese gesetzliche Entschlackung zu knüpfen, aber es kommt noch besser. Wenige Tage vor dem Beschluss des Landesparlaments trafen sich die Bausenatorinnen und Bauminister aus fünf Bundesländern mit den zwei Spitzen der VdW-Landesverbände in Hannover zum 1. Norddeutschen Wohngipfel auf der Messe Real Estate Arena in Hannover. Die verantwortlichen Politiker und Politikerinnen aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind der Meinung, dass sich Deutschland die bisherigen Baustandards nicht mehr leisten könne. Die Baukosten müssten um ein Drittel sinken. Möglich werde das, wenn DIN-Normen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausreichen, mutig gestrichen werden (Bericht S. 16).
GdW-Präsident Axel Gedaschko lobte die niedersächsische Reform auf der Bilanzpressekonferenz des Bundesverbandes im Juli ausdrücklich und empfahl sie anderen Bundesländern zur Nachahmung. Einfachere Standards seien dringend zur Senkung der Baukosten geboten, denn die Neubaubilanz der sozial orientierten Wohnungsunternehmen für 2023 fällt schwach aus und – noch bedenklicher – die Talsohle der Fertigstellungszahl werde 2024 nicht erreicht und sei auch 2025 nicht in Sicht. Das Ergebnis der jüngsten Mitgliederbefragung fasste Axel Gedaschko mit den Worten zusammen: „Bei wachsender Bevölkerung stürzt der Wohnungsbau weiter ab“ (GdW-Jahresbilanz: Bei wachsender Bevölkerung stürzt Wohnungsbau weiter ab, Bericht S. 10).
Auch in Zeiten zu hoher Baukosten und teurer Kredite kann die Prüfung verschiedener haustechnischer Optionen Einsparpotenzial und damit investive Spielräume eröffnen. So praktiziert es die LEG Immobilien auf dem langen Weg zur Dekarbonisierung ihrer Bestandsgebäude. In diesem Jahr werden in 400 Wohnungen die Gasetagenheizungen und Nachtspeicheröfen gegen Luft-Luft-Wärmepumpen ausgetauscht. Die Mieter heizen zukünftig mit Klimaanlagen. Nach Abschluss erster Pilotprojekte glaubt die LEG, die Transformation warmmietenneutral realisieren zu können. Das Potenzial sei riesig. 20.000 Wohnungen sollen umgerüstet werden, das Einsparpotenzial bis 2030 betrage 500 Millionen Euro (Bericht S. 18).
Wer mit Strom heizt, muss die CO2-Steuer für fossile Brennstoffe nicht auf Mieter und Vermieter aufteilen. Für die meisten Eigentümer bleibt es noch lange bei dieser Aufgabe. Je schlechter das fossil beheizte Gebäude energetisch dasteht, desto höher fällt der Steueranteil für den Eigentümer aus. Aber wie rechnet man das? Unsere Fachautorin verrät die Berechnungsformel und führt Sie in vier Schritten durch den Berechnungsweg (Bericht zur Co2-Kostenaufteilung,S. 24).
SERVICE-TIPP DER IVV:
zur Ausgabe 07-08/2024 der IVV immobilien vermieten & verwalten
mit folgenden (u.a.) Themen:
Novelle: Niedersachsen wagt sich an die Entrümpelung der Bauordnung |
Norddeutscher Wohngipfel: „Baukosten müssen um ein Drittel sinken“ |
Gastkommentar Andreas Breitner: Eine schlanke Bauordnung für alle |
Wärmepumpen-Offensive der LEG: Dekarbonisierung mit Klimaanlagen |
Klimastrategie: So bereitet sich die gwg Wuppertal auf 2045 vor |
Preisstatistik: Bauherren müssen Projekte zurückstellen oder aufgeben |
Aufteilung der CO2-Steuer: Rechenleitfaden für Vermieter und Verwalter |
KI-Serie (Teil 3): Perplexity als Alternative zu Google|
SPECIAL: Wie sichere Quartiere entstehen |
Thomas Engelbrecht

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