Bau-Influencer DIN: Wie verbindlich darf freiwillig sein?
Die Baubranche diskutiert aktuell intensiv, wie eine Baurechtsreform zum Gebäudetyp E aussehen müsste, die ihr Ziel trifft: Baukosten senken, Wohnqualität halten. Im Rahmen der öffentlich geführten Debatte spielen Gutachten eine Rolle, die DIN-Normen als allgemeine Regel der Technik (aRdT) und damit als Mindeststandards für Bauvorhaben einstufen. Das DIN – Deutsche Institut für Normung e.V. betont hierbei allerdings, dass die von ihm veröffentlichten Normen lediglich Empfehlungen seien. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch die volle Wirkung dieser Empfehlungen, und zwar in öffentlich-rechtlicher wie in zivilrechtlicher Hinsicht.
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