Gastkommentar von Prof. Andreas Koenen zum Gebäudetyp E

Bau-Influencer DIN: Wie verbindlich darf freiwillig sein?

Das als Entwurf vorgelegte Gebäudetyp-E-Gesetz will das Korsett der DIN-Normen lockern. DIN-Normen, formuliert zumeist von Experten der Industrie, sind lediglich Empfehlungen. Tatsächlich wirken sie in die Zivilgesellschaft hinein wie Gesetze, die kein Parlament verabschiedet hat. Eine Kritik am Normenvereinswesen von Prof. Andreas Koenen.

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Prof. Andreas Koenen, Kanzlei Koenen Bauanwälte Bild: Koenen Bauanwälte
Prof. Andreas Koenen, Kanzlei Koenen Bauanwälte Bild: Koenen Bauanwälte

Die Baubranche diskutiert aktuell intensiv, wie eine Baurechtsreform zum Gebäudetyp E aussehen müsste, die ihr Ziel trifft: Baukosten senken, Wohnqualität halten. Im Rahmen der öffentlich geführten Debatte spielen Gutachten eine Rolle, die DIN-Normen als allgemeine Regel der Technik (aRdT) und damit als Mindeststandards für Bauvorhaben einstufen. Das DIN – Deutsche Institut für Normung e.V. betont hierbei allerdings, dass die von ihm veröffentlichten Normen lediglich Empfehlungen seien. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch die volle Wirkung dieser Empfehlungen, und zwar in öffentlich-rechtlicher wie in zivilrechtlicher Hinsicht.

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Artikel Bau-Influencer DIN: Wie verbindlich darf freiwillig sein?
Seite 11
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