23. November 2009, 14:46 Uhr
Kümmert sich ein Hauseigentümer nicht um sein Anwesen und nutzen Unbekannte das verwahrloste Haus, um Altreifen, Hausabfälle sowie Sperrmüll im Keller und auf dem Grundstück zu deponieren, so ist der Eigentümer als (wenn auch unfreiwilliger) Besitzer des Mülls verpflichtet, den Unrat zu beseitigen, andernfalls muss er die Kosten für einen professionellen Entsorger tragen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Eigentum verpflichtet
26.10.2023
Gebäuderessourcenpass: gute Idee, schlechte Umsetzung










