12. November 2009, 10:02 Uhr
Wurde dem gewerblichen Mieter im Mietvertrag das Recht eingeräumt, nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Mietdauer den Mietvertrag zu verlängern, stellt sich die Frage, ob dann die Miete erhöht werden kann. Haben beide Seiten darüber nichts vereinbart, kann man nicht davon ausgehen, dass die ursprüngliche Miete auch für die Dauer der Verlängerung gelten soll.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mieterhöhung bei Vertragsverlängerung?
7.7.2026
Zwischen Kostendruck und Klimazielen










