Schlüsselklau und Einruch

Wenn ein Hausbesitzer während des Urlaubs den Schlüssel zum Wohnhaus im unverschlossenen Werkzeugraum daneben aufbewahrt, muss die Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs nicht zahlen. Der Versicherte hat fahrlässig gehandelt.

 

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Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Gericht: OLG FRANKFURT/M.
Aktenzeichen: 3 U 208/00

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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