Untermiete

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Bild: Paul/stock.adobe.com
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Wenn eine langjährig in der Wohnung wohnende Mieterin überwiegend im Ausland lebt und ihre Tochter mit Sohn darin aufnimmt, ist die Kündigung des Vermieters unwirksam, die von einer Wohnungsaufgabe der Mieterin ausgeht. Nächste Familienangehörige dürfen aufgenommen werden, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Die Mieterin hat sich auch nicht vertragswidrig verhalten, sie steht dem Vermieter nach wie vor als Ansprechpartnerin zu Verfügung.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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