Wohnung ausgeräumt

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Weil es nicht grob fahrlässig ist, Ausweis und Schlüssel unterwegs in derselben Tasche zu haben, muss die Hausratversicherung zahlen, wenn die Tasche gestohlen und die Wohnung ausgeräumt wird.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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