Zweiter Einbruch

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Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
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Der Dieb trieb zweimal sein Unwesen in einem Bürogebäude. Beim ersten Einbruch stahl er Geräte und ließ nebenbei einen Schlüsselbund mitgehen, an dem ein Schlüssel für die Eingangstür hing. Mit diesem Schlüssel drang er einige Wochen später erneut ein und bediente sich. Die Mieterin wandte sich an ihre Versicherung, doch das Unternehmen winkte ab. Sie hätte nach dem ersten Einbruch das Schloss der Eingangstür austauschen müssen. Durch ihr fahrlässiges Verhalten habe die Versicherungsnehmerin den zweiten Einbruch geradezu provoziert. Das Gericht sah die Sachlage genauso und wies die Klage ab.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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