Betriebspflicht mit Sortimentsbindung ohne Konkurrenzschutz
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24. Oktober 2012, 21:27 Uhr
Bei der Vermietung eines Supermarktes in einem Einkaufszentrum können Betriebs- und Offenhaltungspflicht im Einzelfall mit einer Sortimentsbindung kombiniert werden, auch wenn dem Mieter kein Sortiments- und Konkurrenzschutz eingeräumt wird.
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