Den meisten Müll verursachen Baustellen

Bauabfälle: Vermeiden, sortieren und verwerten

Bauabfälle sind kein Müll, sondern Ressourcen. Was sollte man bei der Entsorgung alter Baumaterialien, von Problemabfällen oder Verpackungen beachten, was lässt sich wiederverwenden oder recyceln und wie können Bau(misch)abfälle vermieden werden?

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Bevor Altfenster aus Holz thermisch verwertet werden, sollten stofflich verwertbare Bestandteile wie Glas und Beschläge zuvor entfernt werden. Bild: Schmitt Recycling & Entsorgung
Bevor Altfenster aus Holz thermisch verwertet werden, sollten stofflich verwertbare Bestandteile wie Glas und Beschläge zuvor entfernt werden. Bild: Schmitt Recycling & Entsorgung

Wer renoviert, saniert oder neu baut ist ständig mit Baumaterial-Resten, Abfällen, Verpackungs- und Sondermüll konfrontiert. Werden beispielsweise Fenster ausgetauscht, fallen gleich mehrere Abbruchmaterialien an: Dämm-, Ziegel-, Mörtel- und Putzreste sowie die Altfenster samt Beschlägen. Nach dem Auspacken der neuen Fenster türmen sich Verpackungsmaterialien in Form von Pappen, Folien und Styropor. Auch leere Silikonkartuschen, Montageschaumdosen, Bauschutt und Restmüll bleiben nach dem Einbau übrig. Das sorgt immer wieder für Unsicherheiten wegen der richtigen „Entsorgung“ und für Frust wegen des lästigen Verpackungsmülls.

Die Baustelle als Ressourcenquelle

Der Bausektor ist der mit Abstand ressourcen- und abfallintensivste Wirtschaftsbereich. Laut Statistischem Bundesamt haben im Jahr 2020 Bau- und Abbruchabfälle mit rund 230 Millionen Tonnen den Großteil (ca. 55 Prozent) am gesamten Brutto-Abfallaufkommen in Deutschland ausgemacht. Davon war ein beträchtlicher Teil mineralischer Abfall, der laut einem Monitoring-Bericht der Kreislaufwirtschaft Bau zu rund 90 Prozent als Bodenaushub und mineralischer Rohstoff, respektive „umweltverträglich“ verwertet wurde. Problematisch waren die 6,4 Prozent Baumischabfälle (siehe Infokasten), das entspricht rund 14 Millionen Tonnen. Davon wurden nur 1,8 Prozent recycelt. Der Rest wurde anderweitig verwertet, das heißt, verbrannt, verfüllt oder deponiert.

Damit wurde er dem Wertstoffkreislauf entzogen, obwohl Baumischabfälle auch wiederverwertbare Metalle und Kunststoffe enthalten. Angesichts der großen Mengen kommt Bau- und Abbruchabfällen eine wichtige Rolle für eine geschlossene, ressourcenschonende und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kreislaufwirtschaft zu.

Im Umgang mit Abfällen hat sich die Bauwirtschaft deshalb drei Ziele gesetzt:
  • Erstens: deren Entstehung möglichst zu vermeiden – etwa durch die Erhaltung bestehender Bausubstanz und auf lange Nutzungsdauer ausgelegte Konstruktionen.
  • Zweitens: nicht vermeidbare Abfälle im Wirtschaftskreislauf zu halten – etwa durch eine recyclinggerechte Konstruktion, einen recyclinggerechten Baustellenbetrieb und Abbruch.
  • Drittens:die Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen auf das notwendige Maß zu beschränken, respektive umweltgerecht umzusetzen.

Damit sollen natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart, die Umwelt geschont sowie nationale und europäische Ziele unterstützt werden, etwa das Kreislaufwirtschaftsgesetz oder die europäische Abfallrahmenrichtlinie. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts, das die Schonung der natürlichen Ressourcen fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherstellen soll. Die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft macht den Mitgliedsstaaten Vorgaben für politische Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, insbesondere in Bezug auf die Abfallgesetzgebung.

Was können Eigentümer und Verwalter tun?

Obige Ziele lassen sich nur mit der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten erreichen. Hersteller, Planer, Handwerker und Bauherren sind ebenso gefordert wie Eigentümer oder Verwalter. Das fängt bereits mit der Planung an: So sollte etwa der Rückbau bereits bei der Planung berücksichtigt und der „Cradle to Cradle“-Gedanke einer durchgängigen Kreislaufwirtschaft auch auf Bauwerke übertragen werden. Ganz konkret können Architekten bei der Planung beispielsweise nachhaltigen, stofflich leicht trennbaren, recyclingfähigen Materialien den Vorzug geben und bei der Ausschreibung recycelte oder auf Basis sekundärer Rohstoffe hergestellte Produkte und Baustoffe berücksichtigen. Planer können ferner bei Bauherren und Eigentümern anregen, aus Abbruchgebäuden stammende aktuelle oder historische Baumaterialien direkt zu verwenden, die in regionalen und überregionalen Tausch- und Restebörsen gehandelt werden.

Bauherren und Eigentümer sollten sich bewusst machen, dass mit der durchschnittlichen, mit historischen Gebäuden vergleichsweise kurzen Lebensdauer aktueller Neubauten von 50 bis 100 Jahren auch sie eine Verantwortung gegenüber der Umwelt haben und auch an die Recyclingfähigkeit ihrer Immobilie denken müssen. Das beginnt mit der Gebäudekonzeption, umfasst die Konstruktionsweise, Materialwahl oder die Dokumentation verwendeter Bauprodukte und Materialien.

Handwerker können sowohl im eigenen Unternehmen als auch auf Baustellen aktiv werden, denn dort fallen große Abfallmengen an: Materialreste, Betriebsmittel-Abfälle, Verpackungen und Sondermüll. Der beste Abfall ist allerdings jener, der erst gar nicht entsteht. Das fängt schon beim Einkauf an: Wer Material überlegt einkauft, sodass wenig übrig bleibt, erzeugt weniger Abfall. Bei einem Projekt übrig gebliebene Dachziegel, Natursteine oder Fliesen, Isolier- oder Dämmstoffe können beim nächsten Auftrag verarbeitet oder in Tausch- oder Restebörsen wie zum Beispiel

bauteilnetz.de,restado.de oder materialrest24.de oder in regionalen Börsen angeboten werden.

Beim Abbruch gewonnene historische Bauprodukte oder wertvolle Baustoffe wie alte Dielen oder Eichenbalken können auch direkt wiederverwertet oder zu neuen Produkten „upgecycelt“ werden. Im Unternehmen verwendete Materialien, Baustoffe, Betriebs- und Hilfsmittel sollten hinterfragt und gegebenenfalls durch umweltfreundliche Alternativen ersetzt, respektive mehrfach verwendet werden – beispielsweise Abdeckfolien oder Farbeimer. „Zero-Waste“-Betriebe oder -Baustellen gibt es nicht. Deshalb sollte die Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen geplant und organisiert werden – um Arbeitsabläufe nicht zu behindern, Kosten zu sparen und nicht zuletzt gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Neben der Frage, welche Sorten von Abfall wann und in welchen Mengen anfallen, sollte man daher insbesondere bei neuen Baustellen rechtzeitig klären, wie und wo man Abfall am besten sammelt und wer dafür verantwortlich ist. Gemäß Gewerbeabfallverordnung (s. u.) sind im Unternehmen und auf Baustellen anfallende Abfälle noch vor Ort sortenrein zu trennen und in getrennten Behältern zu lagern. Dafür muss aber Platz vorgehalten, der Abtransport organisiert, das nötige Wissen erworben und die Mitarbeiter motiviert werden.

Was fordert die Gewerbeabfallverordnung?

Um eine möglichst effiziente Abfallverwertung zu gewährleisten, schreibt die 2017 novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Erzeugern von gewerblichen Abbruch- und Bauabfällen vor, dass sie diese bereits an dem Ort trennen, an dem sie entstehen. Haben Vermieter oder Verwalter einer Gewerbeimmobilie die Verantwortung für die Abfallentsorgung übernommen, müssen sie dafür sorgen, dass die Mieter den Abfall gesetzeskonform trennen und sammeln können. Dafür müssen sie die notwendigen Abfallbehälter bereitstellen. Das können entsprechend der Abfallkategorien bis zu zehn Behälter sein. Für folgende Abfallkategorien (Fraktionen) der Bau- und Abbruchabfälle sieht die GewAbfV eine Getrenntsammlung vor: Metalle, Dämmmaterial, Kunststoffe, Baustoffe/Gips, Holz, Glas, Beton, Bitumen, Fliesen/Keramik und Ziegel.

Gegebenenfalls muss sich der Verwalter auch mit der Dokumentationspflicht befassen, wenn das Gesamt-Abfallaufkommen mindestens zehn Kubikmeter beträgt und die Gewerbeimmobilie von mehreren Mietern genutzt wird. So muss er den Anteil des gesamten Abfallvolumens für den einzelnen Abfallerzeuger benennen, wenn mehrere Abfallerzeuger dieselben Behälter nutzen. Die Mengen der getrennt gesammelten Abfälle sind vom Abfallerzeuger zu dokumentieren, ebenso wie die Abfallmengen, die wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden konnten.

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Diese „Mischabfälle“ sind einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage zuzuführen. Für die gewerblichen Abfallerzeuger, respektive Verwalter ist das ein erheblicher Aufwand: So müssen im Extremfall bis zu zehn Container aufgestellt werden. Aber es gibt Ausnahmefälle: Abfälle müssen nicht getrennt werden, wenn die getrennte Sammlung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist – also etwa wenn der Platz für die Aufstellung mehrerer Container nicht reicht, das Material untrennbar miteinander verbunden ist, die Abfallmengen gering sind oder die Verschmutzung zu groß ist. Als gering gilt eine Abfallmenge von bis zu zehn Kilogramm je Fraktion und Woche. Werden die Vorgaben in der Praxis nicht umgesetzt, drohen Bußgelder

(Weitere Infos: www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik-nachhal… und www.bsr.de/gewerbeabfallverordnung-24191.php).

Umweltschutz geht alle an

Umweltthemen haben Konjunktur und die Vermeidung von Abfall, das Recycling oder die Wertstoff-Wiederverwertung treffen auf eine breite Zustimmung. Dass Abfallcontainer insbesondere mit Verpackungsabfällen dennoch regelmäßig überquellen, frustriert umso mehr. Der Abfallflut Herr werden kann man allerdings nur, wenn alle mitmachen: Bauprodukt- und Gerätehersteller, Planer, Handwerker – und nicht zuletzt Bauherren und Eigentümer. Auch deren manchmal überzogene Ansprüche tragen beispielsweise zum überbordenden Verpackungsmüll-Aufkommen bei, weil etwa Hersteller durch Transport- und Lagerschäden bedingte Reklamationen fürchten. Hersteller stehen ebenso in der Pflicht, wie Planer und Handwerker. Bei der Produktauswahl und Ausschreibung sollte neben der Qualität des Produktes auch dessen Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Produkte mit übertriebenen, aus Plastik und Styropor bestehenden Verpackungen sollte man vermeiden und bemängeln, ökologischere Alternativen anregen und bei Lieferanten auf eine Rücknahme von Transportverpackungen bestehen, zu der sie verpflichtet sind.

Auch der Gesetzgeber ist gefordert: So sollten beispielsweise einheitliche Regelungen zum Einsatz von Recyclingbaustoffen und ein Verwendungsgebot von Recyclingmaterialien eingeführt werden. Nur so wird sich mittel- und langfristig etwas ändern. Die im August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoff-Verordnung, welche die Herstellung und den Einbau aus Recyclingmaterial, Nebenprodukten oder Abfällen gewonnener mineralischer Baustoffe regelt, ist ein erster Schritt.

Ensortungswege für Bauabfälle

Bauabfälle: Was wie "entsorgen"? Bauabfälle fallen immer wieder mal an – bei Reparaturen, Sanierungen, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen oder beim Neubau. Da die Entsorgungskosten für Baumischabfall deutlich höher sind als für Bauschutt (bis zu zehnmal höher), sollten Stoffe, die nicht zum Bauschutt gehören, entfernt werden. Zum Bauschutt gehören alle mineralischen Stoffe, wie Sand, Backsteine, Natursteine, Mörtel, Putz, Dachziegel, Beton, Zement, Estrich, Sanitärkeramik, Fliesen, Kacheln oder Feinsteinzeug. Baumischabfälle sind Gläser, Glasbausteine, Bauholz, Metall und Schrott, Gipskarton und Tapeten, Porenbeton, Kabel und Rohre, Dämmstoffe, Isolierungen, Türen und Fenster, Verpackungen und Kunststoffe. Zum Sondermüll gehören Materialien, die Schadstoffe enthalten, wie zum Beispiel PCB-haltiges Altholz, Lackreste, Bauschaumdosen, Schamottsteine oder Asbestzementplatten. Was bei der "Entsorgung" häufig vorkommender Bau- und Hilfsstoffe beachtet werden sollte, listen die folgenden Absätze auf: Altfenster: … können beim Recycling- bzw. Wertstoffhof kostenpflichtig abgegeben werden. Holzfenster sind Sondermüll, weil sie meist PCB-belastet sind. Kunststofffenster lassen sich z.B. über www.rewindo.de dem Wertstoffkreislauf zuführen. Zuvor sollte man grundsätzlich das Glas entfernen, um Kosten zu sparen und über den Altglascontainer entsorgen. Fensterbeschläge oder Aluminiumfenster nehmen Schrotthändler an. Historische Fenster kann man in Online-Börsen (siehe Internetadresse im Artikel) anbieten.

Altholz: … sollte man gemäß Altholzverordnung getrennt sammeln, auch um Kosten zu sparen. Während sich naturbelassenes oder verleimtes, beschichtetes und lackiertes Altholz ohne halogenorganische Beschichtungen oder Holzschutzmittel stofflich verwerten lässt, wird Altholz mit halogenorganischen Beschichtungen mit oder ohne Holzschutzmittel thermisch verwertet. Mit polychlorierten Biphenylen (PCB) behandeltes Altholz ist Sondermüll.

Altmetalle: … wie Heizkörper, Kupfer-, Stahl- oder Eisenrohre haben eine hohe Recyclingquote, die aber eine korrekte Sortierung und die Entfernung von Verbundstoffen voraussetzt. Metallschrott kann kostenfrei auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Sinnvoller ist eine Sammlung im firmeneigenen Schrottcontainer, der vom Metallhändler abgeholt und nach Schrottgewicht vergütet wird. Die Preise pro Kilogramm reichen von 15 Cent für Alteisen bis fünf Euro für Kupfer (siehe auch: www.schrott24.de/altmetall-ankauf). Gut erhaltene, intakte Alt-Radiatoren lassen sich häufig noch verkaufen. Dämmstoffe: Die Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten von Dämmstoffen hängen vom Material, der Sortenreinheit (mineralisch, synthetisch, organisch) und Schadstoffbelastung ab. Vorsicht geboten ist insbesondere bei Mineralwolle, die vor 1995 bzw. 2000 verwendet wurde. Sie enthält Mikrofasern, die ähnlich krebserregend sind wie Asbest. Hier sind eine Schutzausrüstung, Lagerung in speziellen Behältern und eine ordnungsgemäße Entsorgung erforderlich.

Fliesen, Natursteine, Sanitärkeramik: Fliesen und Natursteine sind ebenso wie Ziegel, Steine, Mörtel, Beton oder Sanitärkeramik mineralische Baustoffe und damit ein Rohstoff für neue Baustoffe. Je sortenreiner er ist, desto einfacher kann er wiederverwertet werden und desto weniger kostet die Entsorgung. So sollten etwa Gas- und Porenbeton, Gips, Kalkstein, Putz, Schornstein- oder Straßenabbruch separat gelagert werden. Historische Fliesen oder Sanitärkeramik erzielen in Online-Börsen (siehe Internetadresse im Artikel) gute Preise.

Flüssigkeiten: … wie Schmierstoffe, Farben, Bitumen, Löse- oder Imprägniermittel, Säuren oder Laugen können das Grundwasser, Böden oder die Luft verseuchen und dürfen nicht über die Restmülltonne oder das Abwasser entsorgt werden. Diese Problemstoffe müssen in speziellen Behältern gelagert und über gewerbliche Entsorger beseitigt werden. Bohr-, Schleif-, Säge- oder Schneidöle lassen sich wiederaufbereiten. PU-Dosen: Ausgehärteter Bauschaum kann über den Restmüll entsorgt werden, nicht jedoch Bauschaum-(PU-)Dosen! Sie sind Sondermüll und dürfen weder im Bauschutt- noch im Mischcontainer oder im Verpackungsmüll landen, sondern müssen bei kommunalen Schadstoffhöfen oder Schadstoffmobilen abgegeben werden. Es gibt auch Rücknahme- und Recyclingdienstleister, wie z.B. www.pdr.de Verpackungen: Pappen kann man als Altpapier, Folien und Polystyrol in gelben Säcken/Tonnen kostenfrei abgeben. Für Transportverpackungen haben Händler und Lieferanten laut Verpackungsgesetz eine kostenlose Rücknahmepflicht. Werden Verpackungsabfälle auf der Baustelle gelagert, dann sollten sie sortiert, restentleert, trocken und sauber sein (Säcke ausschütteln, Eimer oder Dosen pinsel-/spachtelrein etc.).

Weitere Infos und Quellen

Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (www.recycling-bau.de)
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (www.bde.de)
Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (www.recyclingbaustoffe.de)
Deutscher Abbruchverband (www.deutscher-abbruchverband.de)
Initiative Kreislaufwirtschaft Bau (www.kreislaufwirtschaft-bau.de)
Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de)
Kommunale Abfallwirtschaft Landratsamt Kitzingen (Hrsg.): Abfälle am Bau. Der umfassende Ratgeber zur Verwertung und Entsorgung von Bauabfällen, Eigenverlag, Kitzingen, 2019,

Download: www.abfallwelt.de/service/downloadcenter/infobroschueren Umweltbundesamt (Hrsg.): Instrumente zur Wiederverwendung von Bauteilen und hochwertigen Verwertung von Baustoffen, Eigenverlag, Berlin, 2015,
Download: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikati…

Marian Behaneck

Marian Behaneck
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Artikel Bauabfälle: Vermeiden, sortieren und verwerten
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