Baustoff-Recycling soll bundeseinheitlich geregelt werden
Nach mehr als 15 Jahren außer- und innerparlamentarischer Beratungen und Diskussionen sei im Juli 2021 mit der Verkündung der Mantelverordnung ein „schwieriges und konfliktträchtiges Vorhaben“ abgeschlossen worden. Ziele der Verordnung seien Umwelt- und Naturschutz, der Erhalt bereits vorhandener Verwertungswege, ausreichende Deponiekapazitäten und eine bessere Verwertung mineralischer Recyclingbaustoffe.
Durch die Änderungen werden nach Regierungsangaben die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung gütegesicherter Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken bundeseinheitlich geregelt, sodass für die Recyclingunternehmen und vor allem für die Verwender von Ersatzbaustoffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit entstehe. Die Mantelverordnung trete am 1. August 2023 zusammen mit der Novelle der Ersatzbaustoff-Verordnung in Kraft. Das Ziel des federführenden Umweltministeriums sei es, nach Abschluss der Arbeiten an der Novelle zur Ersatzbaustoff-Verordnung zeitnah den Entwurf einer Abfallende-Verordnung vorzulegen.
„Recycling auf der Baustelle muss weiter möglich sein“
Caren Lay (Die Linke) betonte, es sei zu begrüßen, dass es nun eine bundeseinheitliche Regelung geben werde. Ihre Fraktion habe das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, weil es Rückmeldungen aus der mittelständischen Bauwirtschaft gebe, dass bisherige „gute Praktiken“ an der Baustelle künftig nicht mehr möglich seien, beispielsweise Abbruchmaterialen an Ort und Stelle etwa für den Einbau einer Bodenplatte wiederzuverwenden. Künftig werde es Klassifizierungsanforderungen geben. In der Praxis kämen die Abfälle dann auf die Deponie, was „nicht im Sinne des Erfinders“ sei. Das bisherige „unkomplizierte Recycling“ sollte aus ihrer Sicht weiter praktiziert werden können.
„Die öffentliche Hand muss die Nachfrage stärken“
Auch Bernhard Daldrup (SPD) begrüßte, dass es eine bundeseinheitliche Regelung geben werde. Er fragte nach einem regelmäßigen Monitoring durch die Bundesregierung und meinte, das Ganze funktioniere nur, wenn die öffentliche Hand mehr tue, um die Nachfrage zu stärken. Der CSU-Abgeordnete Michael Kießling sage, wichtig sei die Lösung der Frage der Abfalleigenschaften. Man müsse sehen, wie sich die Stoffströme entwickeln und ob nachgesteuert werden müsse.
„Flickenteppich landespolitischer Regelungen muss ein Ende haben“
Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) sah ein „extrem großes Potenzial“ und freute sich, dass der bisherige „Flickenteppich landespolitischer Regelungen“ beendet werde. Die Verordnung sei ein Kompromiss zwischen natürlicher Ressourcenschonung und dem Schutz von Boden und Grundwasser. Nach zwei Jahren sei eine Evaluierung geplant. Nach dem Verhältnis von Gütesicherung und Abfalleigenschaften erkundigte sich Roger Beckamp (AfD). Sandra Weeser (FDP) lobte ebenfalls die bundeseinheitliche Regelung. Allerdings fehle noch das „Herzstück“, ohne das die Stoffe im Abfallrecht verblieben. Kein Bauherr werde seine Projekte mit Recyclingmaterialien bauen, weil er sich damit rechtlich in einer Grauzone bewegen würde. Das Thema sollte nicht mit Chemie- und Metallabfällen vermengt werden, so die FDP-Abgeordnete, weil diese die größeren Schadstoffe enthielten. Die Bauindustrie sollte nicht darunter leiden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bauministerium, Sören Bartol (SPD), nannte es einen „Wert an sich“, dass es zu einer Vereinheitlichung kommt.