Eine Erhebung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fragte bei allen regionalen Gasnetzbetreibern im Bundesland nach den Gebühren für die Stilllegung. Ergebnis: Zwei Drittel der Betreiber verlangen keine Kosten. Doch die übrigen fordern teils hohe Pauschalen. Im Durchschnitt fallen rund 930 Euro für einfache Stilllegungen an, vollständige Rückbauten kosten im Schnitt 1750 Euro.
Rechtsgrundlagen für diese Praxis fehlen bislang weitgehend
Darauf weist auch die Internetseite Energie-Experten.org hin: Die Kündigung eines Gasanschlusses ist in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geregelt. Demnach können Netzbetreiber bei Änderungen des Anschlusses dem Anschlussnehmer die erforderlichen Kosten pauschaliert berechnen. Die Preise sind nicht einheitlich sondern können erheblich variieren!
Womit müssen Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften rechnen?
Derzeit ist unklar mit welchen Zusatzkosten bei der Planung von Heizungsmodernisierungen konkret zu rechnen ist. Dies erschwert sowohl Investitionsentscheidungen als auch die Kommunikation mit Eigentümerinnen und Eigentümern. Der politisch gewünschte Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, insbesondere Wärmepumpen, wird durch die unklaren Stilllegungskosten gehemmt. Verbraucherschützer und Rechtsexperten fordern deshalb eine bundeseinheitliche Regelung.
Quelle: VDIV












