Heizungsanlagen überwachen und verbessern

Wer die Kosten für Monitoring und Optimierung trägt

Ein häufiges Dilemma der Wohnungswirtschaft: Effizienzmaßnahmen bezahlt der Vermieter, während der Mieter von niedrigeren Nebenkosten profitiert. Eine der kostengünstigsten Energiesparmaßnahmen ist das Monitoring und die Optimierung von Heizungsanlagen. Nun erklärt ein neues Gutachten im Detail, wann die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden können.

1105
Heizungssysteme lassen sich mit einem direkten Zugriff auf die Daten optimieren. Bild: Green Fusion
Heizungssysteme lassen sich mit einem direkten Zugriff auf die Daten optimieren. Bild: Green Fusion

Energie sparen, Kosten senken, Klimaziele erreichen – und das mit digitaler Unterstützung. Heizungsmonitoring und -optimierung gilt als wesentlicher Hebel für mehr Energieeffizienz im Bestand. Doch wie steht es um die rechtssichere Umlage der Kosten auf die Mieter? Ein aktuellesGutachten im Auftrag des Kompetenzzentrums Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi) und der Deutsche Energie-Agentur (dena) gibt Wohnungsunternehmen und Genossenschaften Orientierung.

Monitoring: Mehr als nur Kontrolle

Moderne Software-Lösungen monitoren und erfassen kontinuierlich Daten wie Vorlauf- und Rücklauftemperatur, Außentemperatur und Wärmeerzeuger-Laufzeiten. Ziel ist es, ineffiziente Betriebsweisen zu erkennen und den Energieverbrauch durch gezielte Maßnahmen dauerhaft zu senken. Für Eigentümer und Verwalter stellt sich die entscheidende Frage: Können die Kosten solcher Systeme über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden?

Zur rechtlichen Bewertung von Monitoringsystemen, die Heizungen überwachen, liegt bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor. Das Gutachten beruht somit auf einer einordnenden Auslegung unter Heranziehung der geltenden Vorschriften.

Gute Nachrichten für Vermieter

Die Betriebskostenverordnung erlaubt die Umlage von Kosten für die „Bedienung, Überwachung und Pflege“ der Heizungsanlage. Das Gutachten stellt klar: Die kontinuierliche digitale Überwachung und Auswertung des Heizbetriebs – inklusive Optimierung – fällt darunter, sofern es sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten handelt. Das bedeutet: Wenn ein Monitoring-System z. B. im Rahmen eines Service-Modells betrieben wird, sind die laufenden Kosten in der Regel umlagefähig – ähnlich wie beispielsweise die Miete für Wärmemengenzähler oder die Kosten für Heizkostenabrechnungen.

Weitere Kriterien für die Umlagefähigkeit:

  • Der Mietvertrag muss eine Umlage zulassen.
  • Die Kosten fallen regelmäßig an (z.B. monatliche Gebühr).
  • Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz ist gewahrt.

Optimierung schafft Wirtschaftlichkeit

Maßnahmen, die Sie auf Ihre Mieter umlegen wollen, müssen sich rechnen. Dies nennt sich „Wirtschaftlichkeitsgrundsatz“. Das heißt: Die Maßnahmen sollten wirtschaftlich gerechtfertigt sein, im besten Fall übersteigen die Einsparungen die Kosten. Wie bereits zuvor erklärt, trifft dies vor allen Dingen auf Systeme zu, die nicht nur das Monitoring, sondern auch die Optimierung des Heizungssystems ermöglichen. Es reicht nicht zu wissen, dass Ihre Heizung ineffizient läuft. Der ausgewählte Anbieter sollte in der Lage sein, das zu ändern. Bietet er außerdem die Fernsteuerung an, ergeben sich weitere wirtschaftliche Vorteile, weil z.B. Änderungen schnell und bequem vorgenommen und Anfahrten vermieden werden.

Grenzen der Umlagefähigkeit

Nicht umlagefähig sind hingegen einmalige Investitionskosten, etwa für den Kauf und die Installation eines Systems durch den Vermieter. Diese gelten als Modernisierungsmaßnahmen und müssten – wenn überhaupt – über eine Mieterhöhung gemäß BGB weitergegeben werden.

Fazit für Bestandshalter: Digitalisierung lohnt sich

Monitoringsysteme sind unter bestimmten Voraussetzungen umlagefähig, insbesondere wenn:

  • Kosten regelmäßig abgerechnet werden
  • Maßnahmen der zentralen Heizungssteuerung dienen
  • der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz erfüllt ist
  • die Umlage vertraglich zulässig ist

Durch kontinuierliche Optimierung können Heizkosten gesenkt und CO2-Emissionen reduziert werden – ein echter Mehrwert für Mieter, Eigentümer und Umwelt.

Paul Hock

Paul Hock
AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen60.14 KB

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Wer die Kosten für Monitoring und Optimierung trägt
Seite 8
8.8.2025
Konnektivität der Heizungsanlage
In vielen Gebäuden laufen Heizungen nach starren Mustern, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Digitale Systeme schaffen hier Abhilfe: Sie nutzen aktuelle Verbrauchs-, Wetter- und Gebäudedaten, um die...
7.2.2023
Energiemanagementsysteme in der Wohnungswirtschaft
Die Änderungen rechtlicher Regelungen wie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit Beginn 2023 machen den Einsatz von Energiemanagementsystemen in der...
7.2.2023
Königsdisziplin Energiemanagement
In den letzten Monaten hat die Politik die Vorgaben zur Wärmewende massiv verschärft. Die geopolitischen Auswirkungen der Ukraine-Krise haben dem Umstieg von fossilen auf regenerative Energiequellen...
3.4.2024
Künstliche Intelligenz in der Heizungsoptimierung
Bei immer mehr sozial orientierten Wohnungsunternehmen setzt sich die Erkenntnis durch, dass digitale Heizungswächter für Altanlagen ein interessantes Preis-Leistungs-Verhältnis garantieren. Mit...
4.3.2024
Digitale Kommandos für die Haustechnik
Nach Abschluss eines erfolgreichen Pilotprojektes lässt der Wohnungskonzern Heimstaden in Berlin zunächst 50 weitere Wohngebäude mit der digitalen Monitoring-Lösung des Berliner...
1.12.2023
Digitale Datentransparenz im Heizungskeller
Die Reduktion des Energieverbrauchs und die Senkung der CO2-Emissionen sind entscheidende Faktoren für ein besseres ESG-Rating. Durch die kontinuierliche Analyse von Heizdaten können Optimierungen...