Konkurrenzschutzklauseln mit Bedacht formulieren

Gericht: BGH
Urteil vom: 11.01.2012
Aktenzeichen: XII ZR 40/10

1106
Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Die ergänzende Vertragsauslegung einer Konkurrenzschutzklausel kommt nur in Betracht, wenn der Vertrag eine ungewollte Regelungslücke enthält.

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