Vermarktung von Immobilien im "Bieterverfahren"
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24. Oktober 2012, 20:58 Uhr
Der ein Bieterverfahren durchführende Makler ist verpflichtet, den übrigen Bietern ein nach Ablauf der Bietfrist eingehendes höheres Angebot mitzuteilen und die Möglichkeit einzuräumen, neue Gebote abzugeben, wenn der Verkäufer beabsichtigt, mit diesem Bieter den Vertrag zu schließen.
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