Wohnraum oder Gewerberaum: im Zweifel für die Wohnraummiete

Gericht: BGH
Urteil vom: 09.07.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 376/13

1106
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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1. Ein Mietverhältnis ist entweder Wohnraum- oder Gewerberaummiete. Mischmietverhältnisse gibt es juristisch gesehen - nicht. 2. Für die rechtliche Einordnung ist entscheidend, welche Nutzungsart nach den Umständen des Einzelfalls überwiegt. 3. Lässt sich das Mietverhältnis im Einzelfall nicht eindeutig zuordnen, ist von der Geltung der Vorschriften der Wohnraummiete auszugehen. (Leitsätze des Bearbeiters)

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