Recht auf Kaution bei Eigentümerwechsel
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24. Oktober 2012, 20:58 Uhr
Der Mieter kann unter Umständen nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die vom Voreigentümer an den Mieter zurückgegebene Kaution an den Erwerber als neuen Vermieter zu leisten.
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