Modernisierung auch ohne Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers

Gericht: BGH
Urteil vom: 18.02.2011
Aktenzeichen: V ZR 82/10

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Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Modernisierungsmaßnahmen, die aus Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers voraussichtlich geeignet sind, den Gebrauchswert der Sache nachhaltig zu erhöhen, können mit einer 3/4-Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden.

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Artikel Modernisierung auch ohne Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers
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