Nebenkostenabrechnungen später?

Gericht: BGH
Urteil vom: 27.07.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 316/10

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Eine einmalige einvernehmliche Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode für die Nebenkosten zum Zwecke der Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung ist zulässig.

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