29. Januar 2026, 12:10 Uhr
Scheidet die Verwalterin einer Eigentümergemeinschaft vor Ablauf des Kalenderjahres aus, so ist sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht mehr zur Erstellung des Vermögensberichts verpflichtet.
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Redaktion (allg.)
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Artikel Verwalter musste Vermögens-bericht nicht erstellen
Seite 48 bis 49
26.11.2025
Ende der Fortbildungspflicht für Verwalter









