29. Januar 2026, 12:10 Uhr
Wenn ein Paar in eine größere Wohnung wechselt, um über zwei Arbeitszimmer zu verfügen, dann sind die Umzugskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer abzuziehen. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung.
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Redaktion (allg.)
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Artikel Zahlt der Fiskus für Umzug wegen Arbeitszimmer?
Seite 48 bis 49
28.4.2023
Neues Wohnquartier verbindet Historie mit Moderne










