Angebot vergleichbarer Wohnung bei Eigenbedarfskündigung
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25. Oktober 2012, 08:01 Uhr
1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigten Mieter während der Kündigungsfrist eine in seinem Eigentum stehende freiwerdende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten. 2. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, ist die Kündigung rechtsmissbräuchlich und unwirksam, so dass der Vermieter keine Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangen kann.
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