Fehlende Vereinbarung zu Zahlungsterminen für Miete
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30. Januar 2015, 08:11 Uhr
Fehlt es im Mietvertrag an einer Angabe zu den zeitlichen Intervallen, in denen die Miete zu zahlen ist, ist der Mietvertrag anhand der Höhe der Miete und der Nebenkosten auszulegen.
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