Versorgung mit Fernsehprogrammen | Mietvertrag
Verträge sind einzuhalten
1106
05. Dezember 2019, 01:56 Uhr
Mieterin kann Versorgung mit öffentlich-rechtlichen Programmen verlangen.
Entscheidung
Die 97 Jahre alte Klägerin hatte von einer Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Wohnung angemietet. Im Mietvertrag ist neben der Wohnungsgröße und der zu zahlenden Miete auch die technische Ausstattung festgelegt. Dort heißt es wörtlich:
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Verträge sind einzuhalten
Seite 52 bis 53
1.4.2025
Einfacher bauen – weniger ist mehr










