Keine Entschädigung

1167
Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com

Der Vermieter einer geräumten Wohnung, der noch keinen Schlüssel erhalten hat, kann keine Entschädigung wegen verspäteter Rückgabe verlangen, wenn der Mieter den Schlüssel nur deshalb nicht zurückgegeben hat, weil er auf Wunsch des Vermieters noch Mängel beseitigen muss. Es fehlt deshalb bereits an einem Rücknahmewillen des Vermieters.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Keine Entschädigung
21.4.2026
Der vom Vermieter beauftragte Makler unterliegt dem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 2 AGG und haftet unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Satz 1 und 3 AGG auf Schadensersatz...
4.3.2024
Streit bei Auszug
Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses sind nicht gerade selten. Bekanntlich verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen...
15.10.2024
Barrierefreiheit
Im vorliegenden Fall hatte ein im Rollstuhl sitzender Mieter vom Vermieter die Zustimmung zum Einbau einer Rampe verlangt. Die Vermieterin verweigerte diese. Im Berufungsverfahren sprach das Gericht...
22.10.2024
Kaldewei-Lösungen für die Wohnungswirtschaft
Ein barrierefreies Bad will gut geplant sein. Besonders in kleinen Badezimmern ist es wichtig, die verfügbaren Flächen optimal zu nutzen.
6.11.2023
Landeseigene Unternehmen in finanzieller Zwickmühle
Rund 6.000 Wohnungen haben die sechs landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften im Jahr 2022 fertiggestellt. Nach dem Willen des Senats sollen sie ihre Neubauaktivitäten trotz schwieriger...
6.11.2023
Balkonsolaranlagen im Miet- und WEG-Recht
Mit Stecker-Solaranlagen können Mieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer einen Teil ihres Strombedarfs klimafreundlich selbst erzeugen. Ende 2022 waren in Deutschland 61.397 solcher PV-Module...