Haustür

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Wer nur einfach statt doppelt abschließt, handelt nicht grob fahrlässig, sodass die Versicherung nach einem Einbruch zahlen muss.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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Artikel Haustür
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