Schlüssel fehlt
1167
11. November 2009, 09:06 Uhr
Gibt ein Mieter nach Ende des Vertragsverhältnisses nicht alle Schlüssel zurück, teilt er in einem Schreiben an den Vermieter jedoch mit, dass er über den fehlenden Schlüssel nicht mehr verfüge und das Mietobjekt nun zurück geben möchte, so muss der Vermieter noch im laufenden Monat die Schlösser auf Kosten des Ex-Mieters austauschen. Er kann keine weiteren Mietzahlungen verlangen, da der Mieter den Besitz an den Räumen aufgegeben hat.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Schlüssel fehlt
3.5.2024
Projektbeispiele: Wärmepumpen im Gebäudebestand
27.10.2025
Passende Produktlösungen für den zukunftsfähigen Wohnungsbau










