Schlüssel fehlt

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Gibt ein Mieter nach Ende des Vertragsverhältnisses nicht alle Schlüssel zurück, teilt er in einem Schreiben an den Vermieter jedoch mit, dass er über den fehlenden Schlüssel nicht mehr verfüge und das Mietobjekt nun zurück geben möchte, so muss der Vermieter noch im laufenden Monat die Schlösser auf Kosten des Ex-Mieters austauschen. Er kann keine weiteren Mietzahlungen verlangen, da der Mieter den Besitz an den Räumen aufgegeben hat.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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