Der Mieter ist zum Schadenersatz wegen fehlender Schönheitsreparaturen nur verpflichtet, wenn der Vermieter den Mieter zuvor zur Beseitigung der Mängel auffordert und die beanstandeten Mängel so genau beschreibt, dass der Mieter erkennen kann, welche Tätigkeiten von ihm verlangt werden. Nur dann kann er die Berechtigung dieser Arbeiten auch nachprüfen und sich überlegen, ob er die Folgen aus § 326 BGB auf sich nehmen - Schadenersatz zahlen - oder durch nachträgliche Erfüllung abwenden will.
Ein Hackerangriff kann die Existenz Ihres Unternehmens massiv bedrohen. Neben den eigenen Schäden entstehen zusätzliche Kosten für den Support durch externe Dienstleister. Außerdem kann es zu...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, grundsätzlich für Schäden haftet, die ein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung...
Bäume bestimmen häufig das Erscheinungsbild eines Gartens. Sie spenden Schatten, sie werfen Laub ab, sie nehmen Nachbarn die Sicht, sie stehen bei geplanten Umbauten im Wege, sie richten im Falle...
Nebenkostenabrechnungen sind nicht nur aufwendig zu erstellen, sie bergen zudem ständiges Konfliktpotenzial im Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern. Besser also, wenn man komplett darauf...
Nach dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bestehen seit dem 23. Dezember 2020 besondere Regelungen für die...