Erotik-Shop?

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Wohnungseigentümer müssen es nicht hinnehmen, wenn in ihrer zum Teil gewerblich genutzten Anlage ein anderer Eigentümer einen Erotik-Shop mit Videokabinen betreibt, wie es die Leuchtreklame vor der Anlage ankündigt. Der "erhebliche Publikumsverkehr bis in die Morgenstunden" stört die Mitbewohner zu Recht.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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