18. November 2009, 11:29 Uhr
Wenn keine besonderen Abreden vorliegen, muss eine Nebenkostenabrechnung als Mindestangaben eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel und den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters enthalten.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mindestumfang einer Nebenkostenabrechnung definiert










