Vorlagepflicht für alte Belege

1167
Bild: weerachai/stock.adobe.com
Bild: weerachai/stock.adobe.com

Der Erwerber ist nicht verpflichtet, dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung für einen Zeitraum vor seinem Eigentumserwerb zu erstellen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Vorlagepflicht für alte Belege
14.3.2024
Steuern sparen
Mit der vermietung einer Immobilie an Angehörige können die Vermietenden Steuern sparen. Aber Achtung: Die Miete sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Um im vollen Umfang Ausgaben für das...
27.10.2025
Der Weg in die Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) ist kein Zukunftsthema mehr, sondern Realität – auch in der Immobilienverwaltung. Während in einigen Bereichen der Branche KI-Lösungen bereits aktiv zum Einsatz kommen...
4.3.2024
Editorial
Seit Monaten steckt die gesetzliche Zulassung der rein virtuellen Wohnungseigentümerversammlung in der parlamentarischen Beratungsschleife. Die Zulassung der rein virtuellen Eigentümerversammlung ist...
4.3.2024
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse
Die Kosten für Kabelfernsehen dürfen ab 1. Juli 2024 nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Was Verwalter, Vermieter und Wohnungseigentümer beachten müssen.
6.11.2023
Die 17 Punkte der BetrKV
Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Abrechnung auf den Mieter umlegen?