Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse

TV-Kunden haben die Wahl: Was Vermieter und Verwalter tun müssen

Die Kosten für Kabelfernsehen dürfen ab 1. Juli 2024 nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Was Verwalter, Vermieter und Wohnungseigentümer beachten müssen.

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Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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Das Nebenkostenprivileg für das Kabelfernsehen endet am 30. Juni 2024. Danach dürfen diese Kosten nicht mehr im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 Satz 1 Nr. 15b BetrKV-neu). Viele Verwalter hatten in der Vergangenheit Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern geschlossen und legten die Kosten entsprechend um. Nach dem Stichtag können Mieter ihren Telekommunikationsanbieter frei wählen.

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Carsten Meier

Carsten Meier
Vorsitzender des Ring Deutscher Makler, Berlin

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Artikel TV-Kunden haben die Wahl: Was Vermieter und Verwalter tun müssen
Seite 44 bis 45
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