„Viel Verwirrung nach Ende des Sammelinkassos“
Am 11. und 12. September findet in Leipzig der 27. FRK-Breitbandkongress der mittelständischen Kabelnetzbetreiber statt. Verbandsvorsitzender Heinz-Peter Labonte kündigt massive Kritik an den Auswirkungen des Wegfalls des Sammelinkassos an.
Der Breitbandkongress des Fachverbands Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) werde die erste Veranstaltung ihrer Art sein, auf der die mittelständischen Kabelnetzbetreiber Fakten zum Ende der Umlagefähigkeit der Betriebsgebühren für Kabelnetze über die Mietnebenkosten präsentieren werden.
Seit dem 1. Juli 2024 ist durch den Wegfall der „solidarischen Umlage“ das Sammelinkasso, über das die Wohnungsunternehmen diese Gebühren kassierten, in dieser Form nicht mehr möglich.
Mit den Worten „krachend gescheitert“ kommentiert Labonte das Ende der Umlagefähigkeit. „Bis auf weitreichende Verwirrung bei der Wohnungswirtschaft, den Mietern und den Netzbetreibern hat der Wegfall nicht viel gebracht.“
Diese Verwirrung scheint nach Meinung des FRK-Vorsitzenden inzwischen auch die Verbraucherschützer erreicht zu haben, die zurzeit prüften, ob sie gegen die Inkassomaßnahmen einiger Kabelnetzbetreiber vorgehen.
Der FRK-Vorsitzende weiß aus den Reihen der Mitgliedsunternehmen, dass offenbar sehr viele Mieter ihrem bisherigen Kabel-TV-Anbieter bei der Umstellung auf den Einzelvertrag treu bleiben. In einem Interview mit der Fachzeitschrift Cable!Vision (Ausgabe 3/24) erklärt Labonte diese Treue mit den Aufklärungskampagnen der Mitgliedsfirmen in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft. Diese zeigten Wirkung trotz massiver Werbung für den schnellen Wechsel zum Glasfaseranschluss. Der sei aber längst nicht überall vorhanden. Wenn die Mieter wissen, dass sie auch mit dem Kabelanschluss Highspeed-Internet erhalten, bleibe für den Wechsel noch Zeit, bis ein tragbares Migrationsszenario aus dem Kupferkoaxial- aufs Glasfasernetz von den Mitgliedsfirmen angeboten wird. Viele Mieter scheuten zudem den Aufwand bei einem Wechsel zum Streaming. Dafür seien eine zusätzliche Hardware, eine zweite Fernbedienung und eine Registrierung beim Anbieter notwendig. „Kabel ist einfach bequemer“, stellt Heinz-Peter Labonte fest.
Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig
Ein weiteres Kongress-Thema dürfte nach Meinung des Verbandsvorsitzenden die Verfassungsbeschwerde zum Telekommunikationsgesetz (TKG) sein. Wohnungsunternehmen können aufgrund eines im TKG verankerten Sonderkündigungsrechts die Gestattungsverträge mit Kabelnetzbetreibern beenden, ohne dass den Netzbetreibern eine Entschädigung zusteht, obwohl ihnen damit die Finanzierungsgrundlage für die Amortisation sowie den Erhalt und Ausbau ihrer Netze entzogen wird. Dem Bundesverfassungsgericht liegt die vom FRK unterstützte Beschwerde mehrerer Mitgliedsfirmen seit zwei Jahren vor, ohne dass es bislang eine Entscheidung dazu gibt. (Red.)
Weitere Infos zum Kongress unterwww.breitbandkongress-frk.de
Redaktion (allg.)
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