Netzausbau wichtiger als Natur- und Denkmalschutz
Die neue schwarz-rote Regierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, „unsere digitalen Infrastrukturen“ mit einem flächendeckenden Glasfaserausbau bis in jede Wohnung hinein entscheidend voranzubringen.
Zugleich gelobte die neue Koalition: „Wir werden schnellstmöglich ein wirksames Beschleunigungsgesetz einführen, das den Mobilfunk- und Glasfaserausbau als überragendes öffentliches Interesse definiert.“ Bei diesem Punkt drückte die neue Bundesregierung tatsächlich auf das Tempo: Ende Mai brachte das Kabinett einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf den Weg. Der Bundestag hat das Gesetz Ende Juni mit den Stimmen der Koalition sowie der AFD-Fraktion, bei Enthaltung der Grünen und Ablehnung durch die Linksfraktion beschlossen.
Das Gesetz soll, vereinfacht ausgedrückt, Vorfahrt für den Netzausbau sicherstellen. Die Bundesregierung will damit ein wirksames Beschleunigungsgesetz einführen, das den Mobilfunk- und Glasfaserausbau als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert. Mit der Novelle sollen vor allem die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessert und Planungsvorhaben beschleunigt werden. Praktisch bedeutet das, dass Natur- und Denkmalschutz gegebenenfalls zurückstehen müssen. Die Regelung gilt bis Ende 2030 und muss in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Bis dahin sollen planmäßig alle Haushalte mit superschnellem Internet versorgt und Funklöcher geschlossen sein, was auch EU-Vorgaben erfordern.
Netzbetreiber glauben an die Wirksamkeit
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), Interessenverband von 510 Netzbetreibern und Ausbaufirmen, glaubt an die Wirksamkeit der Gesetzesänderung. Mit dem TKG-Änderungsgesetz 2025 setze die Bunderegierung ein erstes starkes Signal für die digitale Zukunft der Bundesrepublik Deutschland. Die neue Regelung habe das Potenzial, langwierige Genehmigungsverfahren für Glasfaser und Mobilfunkausbauprojekte, die nicht selten neun bis 24 Monate dauern, deutlich zu verkürzen. Zudem könne die Regelung Behörden und ausbauende Unternehmen entlasten, erklärte der Leiter des BREKO-Hauptstadtbüros, Sven Knapp.
Deutschland im EU-Vergleich abgehängt
Die Zeitschrift „Das Parlament“ zitiert aus dem aktuellen Bericht der EU-Kommission vom Juli 2024 zur Umsetzung der digitalen Ziele für 2030. Danach habe Deutschland zwar „bemerkenswerte Fortschritte beim Ausbau der Konnektivitätsinfrastruktur gemacht“, insbesondere im Bereich 5G. 98,1 Prozent der Haushalte stehe diese Mobilfunkgeneration zur Verfügung.
Andererseits liege die Bundesrepublik beim Glasfaseranschluss der Gebäude auf dem vorletzten Platz in der EU.
Die Quote der erreichten Gebäude habe damals 29,8 Prozent betragen. Auch beim Anteil der Breitbandanschlüsse mit Geschwindigkeiten von mehr als 1 GBit/s hinke Deutschland mit 5,5 Prozent gegenüber dem EU-Mittel von 18,5 Prozent hinterher.
GdW verlangt vergleichbare Priorität für den Wohnungsbau
Was der Gesetzgeber für den Glasfasernetzausbau beschlossen hat, fordert der Hauptverband GdW inzwischen auch für den Wohnungsbau, nämlich dass dieser im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Konkret würde das bedeuten: beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, eingeschränkte Einwendungsmöglichkeiten und eine befristete Sonderregelung zur Priorisierung von Wohnraum in angespannten Märkten. Damit könnten Zielkonflikte etwa mit dem Natur- oder Denkmalschutz pragmatisch gelöst werden – ohne ökologische Mindeststandards aufzugeben, so der GdW. (Ausführlich dazu der Beitrag auf Seite 14.)
Redaktion (allg.)
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Beitrag als PDF herunterladen | 149.08 KB |
◂ Heft-Navigation ▸













