Telekommunikationsgesetz 2025

Netzausbau wichtiger als Natur- und Denkmalschutz

Was für den Wohnungsneubau nötig wäre, ist für das Mobilfunk- und Glasfasernetz gelungen: Der Gesetzgeber hat den flächendeckenden Netzausbau zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt.

1105
Glasfaserausbau in Mecklenburg-Vorpommern Bild: M. Eisinger
Glasfaserausbau in Mecklenburg-Vorpommern Bild: M. Eisinger

Die neue schwarz-rote Regierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, „unsere digitalen Infrastrukturen“ mit einem flächendeckenden Glasfaserausbau bis in jede Wohnung hinein entscheidend voranzubringen.

Zugleich gelobte die neue Koalition: „Wir werden schnellstmöglich ein wirksames Beschleunigungsgesetz einführen, das den Mobilfunk- und Glasfaserausbau als überragendes öffentliches Interesse definiert.“ Bei diesem Punkt drückte die neue Bundesregierung tatsächlich auf das Tempo: Ende Mai brachte das Kabinett einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf den Weg. Der Bundestag hat das Gesetz Ende Juni mit den Stimmen der Koalition sowie der AFD-Fraktion, bei Enthaltung der Grünen und Ablehnung durch die Linksfraktion beschlossen.

Das Gesetz soll, vereinfacht ausgedrückt, Vorfahrt für den Netzausbau sicherstellen. Die Bundesregierung will damit ein wirksames Beschleunigungsgesetz einführen, das den Mobilfunk- und Glasfaserausbau als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert. Mit der Novelle sollen vor allem die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verbessert und Planungsvorhaben beschleunigt werden. Praktisch bedeutet das, dass Natur- und Denkmalschutz gegebenenfalls zurückstehen müssen. Die Regelung gilt bis Ende 2030 und muss in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Bis dahin sollen planmäßig alle Haushalte mit superschnellem Internet versorgt und Funklöcher geschlossen sein, was auch EU-Vorgaben erfordern.

Netzbetreiber glauben an die Wirksamkeit

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), Interessenverband von 510 Netzbetreibern und Ausbaufirmen, glaubt an die Wirksamkeit der Gesetzesänderung. Mit dem TKG-Änderungsgesetz 2025 setze die Bunderegierung ein erstes starkes Signal für die digitale Zukunft der Bundesrepublik Deutschland. Die neue Regelung habe das Potenzial, langwierige Genehmigungsverfahren für Glasfaser und Mobilfunkausbauprojekte, die nicht selten neun bis 24 Monate dauern, deutlich zu verkürzen. Zudem könne die Regelung Behörden und ausbauende Unternehmen entlasten, erklärte der Leiter des BREKO-Hauptstadtbüros, Sven Knapp.

Deutschland im EU-Vergleich abgehängt

Die Zeitschrift „Das Parlament“ zitiert aus dem aktuellen Bericht der EU-Kommission vom Juli 2024 zur Umsetzung der digitalen Ziele für 2030. Danach habe Deutschland zwar „bemerkenswerte Fortschritte beim Ausbau der Konnektivitätsinfrastruktur gemacht“, insbesondere im Bereich 5G. 98,1 Prozent der Haushalte stehe diese Mobilfunkgeneration zur Verfügung.

Andererseits liege die Bundesrepublik beim Glasfaseranschluss der Gebäude auf dem vorletzten Platz in der EU.

Die Quote der erreichten Gebäude habe damals 29,8 Prozent betragen. Auch beim Anteil der Breitbandanschlüsse mit Geschwindigkeiten von mehr als 1 GBit/s hinke Deutschland mit 5,5 Prozent gegenüber dem EU-Mittel von 18,5 Prozent hinterher.

GdW verlangt vergleichbare Priorität für den Wohnungsbau

Was der Gesetzgeber für den Glasfasernetzausbau beschlossen hat, fordert der Hauptverband GdW inzwischen auch für den Wohnungsbau, nämlich dass dieser im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Konkret würde das bedeuten: beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, eingeschränkte Einwendungsmöglichkeiten und eine befristete Sonderregelung zur Priorisierung von Wohnraum in angespannten Märkten. Damit könnten Zielkonflikte etwa mit dem Natur- oder Denkmalschutz pragmatisch gelöst werden – ohne ökologische Mindeststandards aufzugeben, so der GdW. (Ausführlich dazu der Beitrag auf Seite 14.) 

Quellen: Das Parlament; BREKO; GdW

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen149.08 KB

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Netzausbau wichtiger als Natur- und Denkmalschutz
Seite 33
8.8.2025
Zukunftstechnologie
Ein neuer Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung gibt einen Überblick über die aktuelle Ausbausituation in Deutschland. Dabei nimmt der Glasfaser-Anschluss von Wohnungen...
4.9.2023
Auswirkungen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKG)
Die TKG-Novelle von Dezember 2021 setzt Wohnungswirtschaft und Anbieter durch den Wegfall der Umlagefähigkeit von Kabelentgelten unter erheblichen Druck. Andererseits hat die Novelle das Interesse von...
4.9.2023
Wie das Netz in Bestandsimmobilien gespannt wird
Die Anforderungen an die Internet-Versorgung zu Hause sind durch den steigenden Bedarf an Übertragungsgeschwindigkeit und Stabilität enorm gewachsen. Alte Kupferleitungen stoßen hier an ihre Grenzen –...
4.3.2024
Eberswalde: 3.500 Wohnungen ans Glasfasernetz
Bis Ende 2025 sollen alle 3.500 Wohnungen der 1893 eG an das Glasfasernetz angeschlossen sein. Damit bekommen Mieter Zugang zum schnellsten Internet und die Genossenschaft eine digitale...
5.9.2024
Nach dem Ende des Sammelinkassos für Kabel-TV
Wer gedacht hat, dass mit dem Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabel-TV Entgelte am 30. Juni 2024 das Thema Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) erledigt sei, wird aktuell eines Besseren...
4.9.2023
Auf der Suche nach Stör- und Schwachstellen im Hausnetz
Der Anschluss einer Immobilie an das Glasfasernetz ist noch keine Garantie für schnelles Internet in jeder Wohnung. Innerhalb des Gebäudenetzes kann es Schwachstellen für einen sicheren Datentransport...