18. November 2009, 16:15 Uhr
Eine Aufteilung der Hausmeisterkosten auf andere Betriebskostenarten ist, auch wenn dafür mehrere Betriebskostenarten in Betracht kämen, nicht zulässig, weil dadurch die Klarheit und Nachprüfbarkeit der Abrechnung Schaden nimmt.
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Artikel Keine Aufteilung auf andere Kostenarten
26.7.2024
Testamentarische Aufteilung von Immobilienvermögen









