Rechte auf beiden Seiten

1167
Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com

Die Mieter, die trotz eines Mangels der Mietwohnung die Miete in voller Höhe vorbehaltlos über einen längeren Zeitraum weiter bezahlt haben, verlieren ihr Minderungsrecht. Dasselbe muss aber umgekehrt auch für die Vermieter gelten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes muss sich auch der Mieter darauf verlassen können, dass der Vermieter, der eine Minderung über einen längeren Zeitraum klaglos hinnimmt, die vertraglich vereinbarte Miete nicht rückwirkend verlangen wird.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Rechte auf beiden Seiten
29.1.2026
Interview mit Prof. Florian Nagler
An der TU München hat Prof. Florian Nagler den Lehrstuhl für Entwerfen und Konstruieren inne. Gleichzeitig betreibt er mit seiner Frau Barbara Nagler und weiteren Partnern ein Architekturbüro. In...
4.3.2024
Gewerbemietverhältniss
Grundsätzlich ist es Sache der Parteien zu vereinbaren, welche Regelungen für ihre vertraglichen Beziehungen gelten sollen. Dabei können die Parteien eigene Regelungen entwickeln oder aber auch auf...
26.6.2025
Wird eine Eigentumswohnung vererbt, das Erbe angetreten und nicht ausgeschlagen, erbt der Bedachte auch die vorhandenen Wohngeldschulden.
18.8.2026
Aufträge für Gebäudereinigung fair vergeben
Knappere Budgets, steigende Anforderungen und hoher Rechtfertigungsdruck prägen viele Vergaben in der Gebäudereinigung. Auftraggeber müssen wirtschaftlich einkaufen und verlässliche Leistungen sichern...
5.9.2024
Mangelnde Lebenszufriedenheit und aggressives Selbstmitleid großer Bevölkerungsteile führen zum Erstarken autoritärer, demokratiefeindlicher Parteien.
5.9.2024
Keine Massenabwanderung zu den Streaming-Diensten
Seit dem 1. Juli ist der Kabel-TV-Anschluss nicht mehr umlagefähig. Folgt jetzt die Massenkündigung betroffener Mieter? Nicht so schnell wie erwartet. Auch der Glasfaserausbau verlangsamt sich. Die...