In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es darum, dass nach dem Erbfall Wohngeldschulden entstanden. Der Erbe wollte für diese Schulden die Haftung beschränken. Der BGH entschied daraufhin, dass nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden Eigenverbindlichkeiten des Erben seien, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden könne. Hiervon sei spätestens dann auszugehen, wenn der Erbe die Erbschaft angenommen habe oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen sei. Damit stehe dem Erben faktisch die Möglichkeit zu, die Wohnung zu nutzen.
BGH, Urteil vom 05.07.2013, Aktenzeichen V ZR 81/12
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Erbschaftsteuerbefreiung setzt Selbstnutzung voraus
Wird eine Wohnung auf den überlebenden Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen vererbt, fällt keine Erbschaftsteuer an. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer setzt aber voraus, dass die Immobilie vom Erben weiterhin selbst bewohnt wird. Erbschaftsteuer fällt hingegen dann an, wenn nicht der Erbe die Immobilie weiter bewohnt, sondern ausschließlich ein anderes Familienmitglied.
Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 05.10.2016, Aktenzeichen II R 32/15
>> IVV-Fachartikel: Zweifelsfragen rund um das Thema Immobilienerbe
Wert des Nachlasses recherchieren
Ein Sohn wollte das Pflichtteilsrecht aus dem Erbe seiner Mutter geltend machen. Die Mutter hatte seinem Bruder eine Eigentumswohnung teilentgeltlich übertragen. Um seine Ansprüche belegen zu können, musste der Pflichtteilsberechtigte den Wert des Nachlasses recherchieren. Seine Auskünfte durfte er einem Urteil des Oberlandesgerichts München zu Folge beim Grundbuchamt einholen. Dazu zählte auch eine das Grundstück betreffende Kostenrechnung, die ihm zunächst verweigert worden war.
OLG München, Aktenzeichen 34 Wx 36/24
Marktanpassungsabschlag vornehmen
Wenn jemand einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück erbt, dann ist vom anteiligen Verkehrswert gegebenenfalls ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen. Das liegt daran, dass ein solcher Miteigentumsanteil eine niedrigere Verkehrsfähigkeit hat, weil er für eventuelle Käufer mit erheblichen Risiken verbunden ist. Das Finanzamt hatte 75.000 Euro in Anschlag gebracht. Das Finanzgericht Münster reduzierte diesen Betrag auf 60.000 Euro.
FG Münster 3 K 1201/21; Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen II R 57/22 anhängig
Erbschaftssteuerbescheide gegen Unbekannt
Sind die Erben über einen längeren Zeitraum nicht zu ermitteln, so kann das Finanzamt Erbschaftssteuerbescheide gegen Unbekannt erlassen. Konkret ging es um eine 14 Monate nach dem Tod des Erblassers noch nicht geklärte Situation. Der zuständige Nachlasspfleger hatte bis dahin keine Hinweise gefunden. Deswegen schätzte der Fiskus, dass es 20 Anspruchsberechtigte in einer nicht sehr nahen Beziehung zum Erblasser gebe (Steuerklasse III) und stellte dem Nachlasspfleger einen entsprechenden Erbschaftssteuerbescheid zu. Der Bundesfinanzhof akzeptierte dieses Vorgehen, legte aber Wert darauf, dass zuvor genügend Zeit für entsprechende Recherchen gewesen sein müsse.
BFH, Aktenzeichen II R 40/17
Erbschaft ausschlagen - es gibt einen "Rückweg"
Eine diffizile Frage für Betroffene ist die Annahme oder die Ausschlagung eines Erbes. Wer sich außer viel Arbeit und eventuell sogar noch Schulden in der Abschlussbilanz nichts erwarten darf, der verzichtet in der Regel. Doch was, wenn sich herausstellt, dass man sich in der Werthaltigkeit des Erbes erheblich getäuscht und deswegen ausgeschlagen hat? Das Oberlandesgericht Frankfurt eröffnete gewissermaßen einen "Rückweg". Eine Tochter hatte auf Grund der chaotischen und unaufgeräumten Wohnung ihrer Mutter gedacht, diese sei sozial abgerutscht und eine Ausschlagung demzufolge ratsam. Tatsächlich war ein Erbe im oberen fünfstelligen Bereich vorhanden. Die Tochter durfte ihre Fehlentscheidung anfechten, weil sie sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft geirrt habe und dieser Irrtum kausal für ihre Entscheidung gewesen sei.
OLG Frankfurt, Aktenzeichen 21 W 146/23
Auskunft kostenpflichtig
Wenn ein Vermieter beim Nachlassgericht um Mitteilung der Erben des verstorbenen Mieters bittet, so ist diese Auskunft nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg kostenpflichtig. Das Nachlassgericht hatte dem Antragsteller mitgeteilt, die Erben seien nicht bekannt und dafür eine Gebühr in Höhe von 15 Euro in Rechnung gestellt.
OLG Hamburg, Aktenzeichen 2 W 98/17
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Redaktion (allg.)
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