Urteile zu Immobilien und Nachwuchs
Besonders laut sind Kinder und Jugendliche häufig dann, wenn sie in größeren Gruppen zusammenkommen. Nachbarn empfanden es zum Beispiel als Störung, dass sie regelmäßig dem von einer Schulsportanlage ausgehenden Lärm ausgesetzt waren. Insbesondere störten sich die Kläger an den beim Ballsport entstehenden Geräuschen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Urteil vom 18.09.2017; Az.: 5 K 60/17) entschied, die Bedeutung des Schulsports sei sehr hoch und die Geräusche müssten deswegen ertragen werden. Zudem widersprächen die Nutzungszeiten der Anlage nicht den üblichen Ruhephasen.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸