Kinder im Haus

Urteile zu Immobilien und Nachwuchs

Kinder sind die Zukunft, das ist unumstritten. Aber im Alltag gibt es dann doch immer wieder Streit, wann und in welchem Umfang Störungen durch sie hingenommen werden müssen. Solche Urteile und auch andere Fälle, die mit Kindern und Immobilien zu tun haben, werden im folgenden Textabschnitt zitiert. Die Tendenz der Rechtsprechung ist eindeutig: Dem Nachwuchs ist Raum zu geben, solange sich die Belästigungen nicht jedes übliche Maß übersteigen.

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

Besonders laut sind Kinder und Jugendliche häufig dann, wenn sie in größeren Gruppen zusammenkommen. Nachbarn empfanden es zum Beispiel als Störung, dass sie regelmäßig dem von einer Schulsportanlage ausgehenden Lärm ausgesetzt waren. Insbesondere störten sich die Kläger an den beim Ballsport entstehenden Geräuschen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Urteil vom 18.09.2017; Az.: 5 K 60/17) entschied, die Bedeutung des Schulsports sei sehr hoch und die Geräusche müssten deswegen ertragen werden. Zudem widersprächen die Nutzungszeiten der Anlage nicht den üblichen Ruhephasen.

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Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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Artikel Urteile zu Immobilien und Nachwuchs
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