Ältere Menschen sind häufig nicht mehr so beweglich und reaktionsschnell – zum Beispiel dann, wenn sie einen Fahrstuhl benutzen müssen. Eine fast 90-jährige, auf einen Rollstuhl angewiesene Frau war von einer Aufzugstür eingeklemmt und verletzt worden. Die Betreiber der Senioreneinrichtung wiesen darauf hin, dass der Fahrstuhl regelmäßig gewartet und seit 25 Jahren unfallfrei betrieben werde, außerdem verfüge er über eine Lichtschranke und Bewegungssensoren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf akzeptierte das als ausreichende Vorsichtsmaßnahmen (Urteil vom 26.04.2016; Az.: I-24 U 144/15).
Nur weil jemand Pensionär ist, stellt er nicht gleich automatisch jede Erwerbstätigkeit ein. So arbeitete ein Gutachter im Ruhestand noch gelegentlich weiter und machte dafür ein Arbeitszimmer im Keller seines Hauses geltend. Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 11.11.2014; Az.: VIII R 3/12) urteilte, besagter Raum sei der Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit, er verfüge über ein Fenster sowie eine Heizung und sei möbliert. Damit seien drei entscheidende Bedingungen für die steuerliche Anerkennung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt. Der Bauherr einer Wohnanlage, in der sich unter anderem altengerechte Wohnungen befinden, muss keine Außentreppe als zweiten Rettungsweg errichten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 05.02.2015; Az.: 2 BV 14.1202) entschied dies so, weil es sich hier um keinen Sonderbau wie ein Altenwohnheim handle und deswegen kein vergleichbares Gefahrenpotenzial vorherrsche.
Ein Wohngeldempfänger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen und darf das Wohngeld nicht behalten, wenn er für den Zeitraum, für den Wohngeld gewährt worden ist, nach der Wohngeldgewährung nachträglich eine Erwerbsminderungsrente erhält. Im konkreten Fall, den das Verwaltungsgericht Koblenz (Urteil vom 21.12.2021; Az.: 3 K 617/21) verhandelte, war es um Wohngeld als Lastenzuschuss gegangen, das der Betroffene für sein Eigenheim erhielt, in dem er mit seiner Ehefrau und seinen drei Kindern lebte.
Die Eigenbedarfskündigung ist im Mietrecht ein hohes Gut. Den Eigentümern soll es ermöglicht werden, ihr Objekt nutzen zu können, falls dies nötig wird. Hohes Alter des Mieters, ein langjähriges Vertragsverhältnis und begrenzte finanzielle Mittel stellen zwar durchaus einen Härteeinwand dar. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.03.2022; Az.: VIII ZR 81/20) muss sich der Mieter aber trotz dieser Voraussetzungen nach einer Eigenbedarfskündigung um einen angemessenen Ersatzwohnraum bemühen und das auch nachweisen können.
Ist es bereits so weit, dass eine Räumung unmittelbar bevorsteht, können erhebliche gesundheitliche Probleme des Mieters ein Hindernis darstellen. Streiten allerdings beide Parteien um Schwere und Relevanz dieser Beeinträchtigungen, muss nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.04.2021; Az.: VIII ZR 6/19) ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Bei den Nachbarschaftsstörungen gilt nicht zuletzt die Regel: Wer zuerst da war, der hat auch gewisse Rechte. So befürchtete der Betreiber eines Verbrauchermarktes angesichts der Planung heranrückender Seniorenwohnungen, früher oder später mit erheblichen Auflagen zur Lärmminderung konfrontiert zu werden. Er bemängelte an der bereits erteilten Baugenehmigung, dass dieser Aspekt nicht ausreichend berücksichtigt worden sei – und hatte vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück Erfolg (Urteil vom 16.09.2021; Az.: 2 A 66/19). Die Genehmigung musste aufgehoben werden.
Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern
Redaktion (allg.)

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